Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig
VW möchte für seine Manager Zeit sparen. Um beim globalen Termin-Jetten nicht zwischenlanden zu müssen, sei es nötig, in Braunschweig vollgetankt abheben zu können. Dafür brauche man für die Maschinen eine Start- und Landebahnverlängerung. Jede Minute sei im Terminkalender der weltweit agierenden Top-Manager kostbar, hatten die VW-Vertreter bereits am ersten Tag der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg vorgetragen.
Dafür müssten im Querumer Forst rund 60.000 Bäume gerodet werden.
In seiner Entscheidung vom 11.11.2009 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun den Antrag auf Erlass eines Baustopps sowie die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision abgewiesen.
Die BIBS wird sich auch in Zukunft wie bisher in enger Kooperation mit den Naturschutzverbänden aktiv gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn einsetzen.
Solange das Gericht seine Entscheidung nicht begründet hat, ist eine weitergehende Stellungnahme schwer möglich.
Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 12.11.2009