Eckert & Ziegler kann sich mit einem Hallenneubau erweitern
Zur Abstimmung steht in dem Sonder-PlUA der sogenannte „Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift Gieselweg / Harxbütteler Straße TH 22“ (mit den Anlagen eins, zwei, drei, vier, fünf und sechs) und die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans, der von der Stadt in dem Gebiet seit 1977 entwickelt worden war. Der neue Bebauungsplan beschneidet die Ausdehnungsmöglichkeiten für Firmen in dem Gewerbegebiet Thune/Wenden im Vergleich zum alten zwar erheblich, aber er erlaubt im Ergebnis eben gerade jenen Hallenneubau auf genau der von E&Z jüngst käuflich erworbenen Fläche im Südwesten seines Firmengeländes, gegen den die BIBS, die BIBS-Fraktion und die Bürgerinitiative BISS seit Jahren kämpfen.
Aus diesem Grunde könne er der Vorlage der Verwaltung auch nicht zustimmen, erklärt BIBS-Ratsherr Dr. Wolfgang Büchs während der Debatte in der PlUA-Sitzung, deswegen könne er nur dem Änderungs-Antrag der Grünen zustimmen. Auch wenn der in seinen Augen „als interfraktioneller Änderungs-Antrag natürlich besser gewesen wäre“, so Büchs in Richtung Holger Herlitschke von den Grünen, denn interfraktionell sei der fast wortgleiche Antrag ja schließlich auch bereits am 18. November 2014 im Stadtbezirksrat beschlossen worden. Kernsatz im Änderungs-Antrag der Grünen und im damaligen interfraktionellen Stadtbezirks-Antrag:
„Die von Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH erworbene Fläche wird komplett aus dem Gewerbegebiet herausgenommen. Den Firmen stehen ausreichend Flächen auf dem bereits vorhandenen Betriebsgelände zur Verfügung“.
Die Situation vor Ort – mit den Firmen, die mit schwach radioaktiven Stoffen umgehen, inmitten eines Wohngebietes – sei „ein singuläres Ereignis in Deutschland, außer Duisburg“, so Herlitschke, deswegen wolle man dieses „enge Korsett“. Für eben dieses „engere Korsett“ spricht sich im PlUA auch der Stadtbezirksbürgermeister Hartmut Kroll aus, der zudem daran erinnert, dass es „eine Kette von Genehmigungsfehlern in der Vergangenheit“ gegeben habe. Der von Stadt als Vertreter vor Gericht beauftragte Rechtsanwalt Schiller warnt in seinem Redebeitrag anschließend vor solch einem engeren Korsett – man könne der Verwaltung dann schnell einen „Abwägungsfehler“ vorhalten, bei der Verwaltungsvorlage hingegen sei die „Rechtssicherheit größer“.
Abstimmung über den Grünen-Änderungsantrag: 3/7/1 (Fürstimmen von Grünen und BIBS, Gegenstimmen von CDU und SPD, Enthaltung bei der Piratenpartei)
Im Anschluss entscheidet der Sonderausschuss dann über den BIBS-Änderungstrag, der kurz und knapp verlangt, dass die Entscheidung zu dieser Vorlage nicht im nicht-öffentlichen Verwaltungsausschuss(VA) endet, sondern im öffentlichen Rat am 24. Februar 2015. Dort könnten nicht nur die Linken mit abstimmen, die sowohl im PlUA als auch im VA kein Stimmrecht haben, dort sollte „die Öffentlichkeit auch noch einmal die Möglichkeit bekommen, die Meinungen der Fraktionen und des Oberbürgermeisters zu hören“, betont BIBS-Ratsherr Wolfgang Büchs bei Einbringung des Antrags. Keine Option für den Grünen Herlitschke, der der Meinung ist, man würde dann ja wieder die Zeit verlieren, die man jetzt durch die Sondersitzung gewonnen habe. Er schlägt alternativ eine Sondersitzung des Rates nur zu diesem E&Z-Thema vor. Dagegen spricht sich allerdings die SPD-Ratsfrau Nicole Palm aus mit einer bemerkens- und bedenkenswerten Begründung: „Der Rat bringt keine neuen Erkenntnisse“.
Abstimmung über BIBS-Änderungsantrag incl. Sondersitzung des Rates: 4/7/0(Fürstimmen von Grünen und BIBS und Pirat, Gegenstimmen von CDU und SPD)
Bleibt die Abstimmung über die Vorlage der Verwaltung, die von der CDU und der SPD und dem Piraten im Ausschuss zuvor noch gelobt wird. CDU-Ratsherr Reinhard Manlik findet an dem vorgelegten neuen Bebauungsplan Gefallen, weil er „gerichtsfest“ ist, Sozialdemokratin Palm meint, man müsse „auf die Expertise der Verwaltung und des Rechtsanwaltes vertrauen“, außerdem befinde man sich ja „nur erst“ beim Auslegungsbeschluss. Nachdem der Pirat Jens Wolfhard Schicke Uffmann den Ausschuss dann auch noch wissen lässt, dass er diese Vorlage als „besser als befürchtet“ erachtet, wundert auch keinen unter den Zuschauern mehr das endgültige Abstimmungsergebnis zur Verwaltungsvorlage.
Abstimmung: 8/3/0 (Fürstimmen von SPD, CDU und Pirat, Gegenstimmen von den Grünen und der BIBS)
Nachdem wenige Minuten später auch der nicht-öffentliche VA der Vorlage zustimmt, kommt es nun zum nächsten Schritt im Bauleitplanverfahren, der da heißt „Öffentliche Auslegung“. In der Zeit vom 9. Februar bis zum 9. März 2015 können dann die Bürger ihre Einwände und Stellungnahmen schriftlich bei Verwaltung einreichen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass es danach aber allenfalls noch zu kleineren, kosmetischen Veränderungen kommen wird – wenn überhaupt. E&Z darf schon mal die Sektkorken knallen lassen.
Bis zum ersten Spatenstich heißt es aber für die BIBS und die BISS trotzdem und jetzt erst recht: Weiterkämpfen!