Die Stadt hat den Teich auf dem Gelände des ehemaligen Klinikums “Langer Kamp” an der Gliesmaroder Straße mittels einer Ausnahmegenehmigung zuschütten lassen. Auf dem Gelände sollen Neubauwohnungen entstehen. Nachdem Anwohner den Teich entdeckt hatten, der in den Planunterlagen zur Entwicklung des Geländes nicht eingezeichnet war, nahm sich die BIBS des Themas an. Auf BIBS-Anfrage im Planungs- und Umweltausschuss hatte die Verwaltung lapidar mitgeteilt: “Da der Amphibienteich ein technisches Bauwerk ohne Schutzstatus ist, wurde die Entscheidung getroffen, den Bereich zur Überplanung frei zu geben.”
Stellungnahme der Verwaltung
In der Folge wurde nun Ende Juni 2014 damit begonnen, das Wasser im Teich abzulassen, obwohl dies eine eklatante Verletzung der Natur- und Artenschutzbestimmungen darstellte, da für das Baugebiet noch kein Satzungsbeschluss vorliegt und damit noch nicht mit baubegleitenden Maßnahmen begonnen werden darf, vor allem wenn geschützte Arten wie Amphibien, Libellen etc. betroffen sind.
Nach Berichten von Anwohnern hatten in dem Teich trotz des Zaunes, der die Anwanderung von Amphibien verhindern sollte, mehrere hundert geschützte (Grün-)Frösche gequakt und somit auch gelaicht, bei anderen, weniger lautstarken Amphibien (ggf. Molche) wird es sich ähnlich verhalten haben.
Nachdem BIBS-Ratsherr Dr. Dr. Wolfgang Büchs dies bei der Stadt bemängelt hatte, wurde von dorther erklärt, dass diese Maßnahmen mit einer Ausnahmegenehmigung “auf Grundlage eines entsprechenden Antrags von der unteren Umweltbehörde” erlaubt wurden.
Antwort der Verwaltung
Zum besseren Verständnis: die untere Umweltbehörde ist dem städtischen Baudezernant unterstellt und somit keine von der Stadt unabhängige Behörde, sondern lediglich eine Unterabteilung der Stadtverwaltung:
Besonders kritisch: Nach der BIBS-Fraktion vorliegenden Informationen fanden sich im zugeschütteteten Restgewässer nach der städtischen Umsiedlungsaktion, die von Anwohnern beobachtet wurde, noch zahlreiche Amphibien sowie ebenfalls Kaulquappen, deren Vorkommen im Antwortschreiben abgestritten wird. Dies lässt den Schluss zu, dass die Umsiedlungsaktion in keinster Weise sachgerecht durchgeführt wurde und eine Qualitätskontrolle der Maßnahme offenbar nicht stattgefunden hat.