Sicherheit am Bahnübergang Steinriedendamm

Am 03.12.2011 kam es bereits zum zweiten tödlichen Unfall am Bahnübergang Steinriedendamm in diesem Jahr: Obwohl die Schranke längst beschlossene Sache ist, konnte es zu dem tragischen Unfall kommen.

Nach Aussagen von Eisenbahnbundesamt und DB Netz AG dauert das Verfahren zur Errichtung von Schranken auch bei Ausnutzung aller Beschleunigungsmöglichkeiten bis (Ende) 2014!

Gefährlicher Bahnübergang erst 2014 entschärft, ndr vom 08.12.2011
Mitteilung der Stadt zum Unfall am 03.12.2011

Der neue Todesfall von Samstag hat gezeigt: Es ist Gefahr im Verzuge! Daher müssen die Sofortmaßnahmen entsprechend drastisch sein – man kann jetzt nicht erneut wieder zur Tagesordnung übergehen!

Forderung nach sofortigen Sicherungsmaßnahmen:

– Schritttempo für alle Züge, die diesen Bahnübergang durchfahren (dabei ggf. Begleitung durch einen Bahnwärter)
– Regelung des Fußgänger- und Radfahrerverkehrs durch Bahnwärter
– Aufbringen von Piktogrammen mit dem Emblem des herannahenden Zuges auf beiden Seiten der Bahnschienen vor der Haltelinie
– Anbringen zusätzlicher Warn-/und Blinkleuchten  für Fußgänger und Radfahrer
– Markierung der Gefahrenzone (Gleisbereich) durch entsprechend auffälliges Muster
– taghelle Beleuchtung des Bahnübergangs und seiner Seitenbereiche bei Dunkelheit
– sichere Verkehrsführung für alle Radfahrer und Fußgänger, die sich von Westen auf der Südseite des Steinriedendamms dem Bahnübergang nähern bzw. aus der Kehrbeeke kommen (Diese Fußgänger und Radfahrer laufen derzeit buchstäblich in eine Falle, da sie auf der Südseite den Bahnübergang nicht überqueren dürfen, sondern die Straßenseite wechseln müssen, was bei dem (nach Sperrung der Grasseler Straße) vorherrschenden Schwerlastverkehr für Kinder z.B. lebensgefährlich ist)

Der Bahnübergang in der Braunschweiger Zeitung:
Bahn-Unfälle – Kralenrieder leben in Angst, BZ vom 09.12.2011
Bahn-Übergang – Bürger fordern Taten, BZ vom 06.12.2011
Gesicherter Bahnübergang nicht vor 2014, BZ vom 05.12.2011
Erneuter tödlicher Unfall am Bahnübergang, BZ vom 04.12.2011
“Gefahr durch Züge wird unterschätzt”, BZ vom 27.02.2011
Tödlicher Unfall – Schranken gefordert, BZ vom 26.02.2011

In der Ratssitzung am 31.05.2011 wurde einstimmig ein interfraktioneller Antrag zur Sicherheit am Bahnübergang Steinriedendamm beschlossen mit dem Ziel, die lebensgefährliche Kreuzung mit Bahnübergang sicherer zu machen. Was geschah seitdem? Am 17.06.2011 kam es zu einer Zusammenkunft von Stadt, Bellis und DB Netz mit folgendem Fazit:

“Der abschließende Bericht zum tödlichen Unfall am 24.02.2011 sieht auf Grund von menschlichem Fehlverhalten keinen zwingenden Handlungsbedarf, die Sicherheit am Bahnübergang zu erhöhen. Die Neuplanung sieht jedoch die Montage von Halbschranken vor. […] Durch den tödlichen Unfall ist der Bahnübergang stärker in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Eine gemeinsame und in Anbetracht des langen Realisierungszeitraums positive Pressearbeit (DB – Stadtverwaltung ) zur Sicherung und Neuplanung des Bahnübergangs ist erforderlich.” 

Im interfraktionellen Antrag wurde zwar der Bau der Schranke beschlossen, Sofortmaßnahmen, die vor allem unter den Fußgängern und Radfahrern weitere Menschenopfer bis zur Installation der Schranken so weit wie möglich verhindern sollten, wurden nicht getroffen. Diesbezüglich war bis zur Ratssitzung am 08.11.2011 nichts geschehen. In der Zwischenzeit schoben sich Deutsche Bahn und Stadt in der Folge die Zuständigkeiten gegenseitig zu. Schließlich wurde mitgeteilt, dass es noch ca. 3 – 4 Jahre dauern würde, bis dort eine Vollschranke gebaut werden kann.

Die BIBS-Fraktion hatte für den Rat am 8.11.2011 beantragt, im Einvernehmen mit der Bahn unverzüglich alle nötigen Maßnahmen in die Wege zu leiten, die eine Beschleunigung  des Planverfahrens zum Einbau einer Vollschranke zur Folge haben und als Sofortmaßnahmen den Bahnübergang vorläufige Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, da Gefahr im Verzuge ist.

Am 24.02.2011 kam zuletzt ein 10jähriger Junge ums Leben. Nun wurde einem 43jährigem Asybewerber aus Serbien, der erst drei Tage zuvor in die Zentrale Aufnahmestelle für Asybewerber (ZAAST) unweit des Bahnübergangs gekommen war, zum Verhängnis.

Chronologie der Ereignisse

07.09.2011:
Die BI Kralenriede und der AK GHS Schuntersiedlung organisieren einen Demonstrationsmarsch ausgehend vom Tostmannplatz bis zum Bahnübergang Steinriedendamm/Forststrasse unter dem Motto “WIEVIEL MENSCHENLEBEN FÜR EINE SCHRANKE?” Die Abschlusskundgebung findet am Bahnübergang mit ca. 60-70 TeilnehmerInnen aus Kralenriede und der Schuntersiedlung

22.09.2011:
Antrag zum Thema “Sicherheit am Bahnübergang Steinriedendamm” für den Bau- und Feuerwehrausschuss am 05.10.2011

30.09.2011:
Antrag für den Rat am 8. November 2011 mit dem Hinweis auf “Gefahr im Verzuge” und Vorschlag Girlandensicherung.

05.10.2011:
Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses: Der Antrag wird von Ratsherr Peter Rosenbaum mündlich begründet. Er wird im Ausschuss mit den Stimmen aller vertretenen Parteien und Fraktionen (CDU, SPD, Linke, FDP) abgelehnt, die Grünen enthalten sich der Stimme.

04.11.2011:
Abgeschwächter Änderungsantrag für die Ratssitzung am 08.11.2011, nachdem Gespräche mit den Parteien ergeben haben, dass die Girla
ndensicherung von vielen Parteien wegen ihrer scheinbaren Skurrilität und Praktikabilität abgelehnt wird und nicht mehrheitsfähig ist. Zum Änderungsantrag sagen SPD, Grüne, Linke, Piraten Zustimmmung zu. Die SPD bekundet Schwierigkeiten mit dem Begriff “Gefahr im Verzug”.

08.11.2011:
Vorstellung des Änderungsantrags im Rat – der Antrag wird auf Vorschlag von Herrn Herlitschke (Grüne) in den Bauausschuss verwiesen (einstimmig).

30.11.2011:
Erneute Vorstellung des Änderungsantrages im Bauausschuss – Der Leiter der zuständigen Abteilung Herr Leuer erklärt, es seien bereits Maßnahmen durchgeführt worden und erläutert diese pauschal (wie diese Maßnahmen aussehen – s. oben: z.B. Haltemarkierung für Fußgänger und Radfaher nur auf Westseite des Bahnübergangs und nicht auf der Ostseite – ein paar eher verwirrende als helfende Schilder – mehr nicht. Weitere Maßnahmen würden als nicht notwendig angesehen.

Am 13.12.2011 wird der Antrag im Rat erneut behandelt.

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 09.12.2011

 

Asse II und Schacht Konrad

ASSE II und Schacht Konrad: Stadt Braunschweig soll sich wieder einreihen!

„Die Stadt tritt wieder der AG Schacht Konrad bei und unterstützt den ASSE-Koordinationskreis.“

So lautet kurz und knapp der Entschließungstext des BIBS-Antrages (nur 3. Satz), über den der Rat in seiner Sitzung am 13.12.2011 abzustimmen hat. In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 30.11.2011 hat der BIBS-Antrag bereits eine Mehrheit gefunden –  selbst die CDU hat in dem Ausschuss nicht dagegen gestimmt, sondern sich der Stimme enthalten.

Wenn der Rat – wie zu erhoffen und zu erwarten – mit seiner neuen Mehrheit von SPD, Grünen, BIBS, Linken und Piraten dem Antrag zustimmt, reiht sich Braunschweig damit nach Jahren der Abstinenz wieder ein unter den Nachbarkommunen, die den Koordinationskreis unterstützen und in der Arbeitsgemeinschaft Mitglied sind. Die Stadt Braunschweig war unter Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann aus der Reihe der Mitglieder und Unterstützer ausgeschert und hatte sich damit ins Abseits gestellt.

Zu dem nunmehr bevorstehenden Ratsentscheid haben die BIBS-Fraktion jetzt zwei aktuelle Stellungnahmen erreicht.

Am 04.12.2011 schreibt Peter Dickel per e-mail:

Hallo BIBS-Fraktion!
„Die Stadt Braunschweig war ja praktisch ein Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft und hat Ende der 80er-Jahre als eine der ersten Kommunen unser Bemühen unterstützt, die gesellschaftliche Breite der Ablehnung der Atomenergie in der Region deutlich zu machen.
Nicht ohne Grund hatten wir unsere Geschäftsstelle viele Jahre in Braunschweig. Dass dann ausgerechnet das Oberzentrum einer von Atommüll so hochbelasteten Region parteipolitisch motiviert die Segel gestrichen hat, war schon peinlich. Im Gegensatz dazu haben die Stadt Salzgitter und der Kreis Wolfenbüttel in den letzten Jahren vorgeführt, wie die kritische Auseinandersetzung um Atommüll über kommunale und parteipolitische Grenzen hinweg funktioniert. Also freuen wir uns, wenn auch die Stadt Braunschweig wieder im Boot ist und hoffen, dass es nicht bei Worten und Gesten bleibt.”

Peter Dickel, Braunschweig,
Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.

Und am 05.12.2011 schreibt uns Udo Dettmann per e-mail:

Hallo BIBS-Fraktion,
“Neue Besen kehren gut – doch die Vorarbeit wurde von einigen Ratsmitgliedern in der letzten Wahlperiode geleistet” sagt Udo Dettmann vom Asse II-Koordinationskreis zu den Beschlüssen des Braunschweiger Stadtrates. “Bezüglich der atommüllverarbeitenden Betriebe in BS-Thune ist der neue Stadtrat endlich aktiver geworden. Und dass der Blick dann auch über die Grenzen der Stadt hinaus geht, zur desolaten Atommüllkippe Asse II und dem ‘Neubauprojekt’ Schacht KONRAD, einer zukünftigen Altlast, ist nur konsequent, denn die davon ausgehenden aktuellen und zukünftigen gesundheitlichen Belastungen machen an der Stadtgrenze auch nicht halt.”

Mit freundlichen Grüßen,

Dipl.-Ing. Udo Dettmann
ASSE II-Koordinationskreis

 

Neue Mehrheit will Eckert & Ziegler-Erweiterung verhindern

Zwei Anträge (Ds. 1996/11 und Ds. 1998/11) der BIBS-Fraktion und ein Änderungsantrag der Grünen (Ds. 2008/11) liegen dem Fachausschuss in seiner Sitzung am 30.11.2011 vor, beide verfolgen das gleiche Ziel: Der Plan der Firma Eckert und Ziegler (E&Z), sich im Stadtteil Thune mit einem Hallenneubau zu erweitern, soll unterbunden werden. Dazu sollen die Bebauungspläne geändert und eine Veränderungssperre verhängt werden. Peter Rosenbaum für die BIBS und Holger Herlitschke für die Grünen stellen im Ausschuss die Anträge vor und begründen sie, im Anschluss einigt man sich darauf, die Anträge gemeinsam zu debattieren.

Peter Rosenbaum weist in seinem Wortbeitrag unter anderm auf die Dimension des Bauantrages der Firma hin und auf den Zeitdruck, unter dem man jetzt stehe. „Der E&Z-Antrag hat es in sich“, so Rosenbaum, und die eventuelle „Zustimmung der Verwaltung droht“, „der Charakter der Firma verändert sich“, so Herlitschke, und zwar weg von der Medizin hin zur Müllverarbeitung. Da die Informationen insgesamt aber immer noch so dünn seien, solle man zu dem Thema auch noch ein Expertenhearing durchführen. Auch SPD-Ratsfrau Nicole Palm spricht sich für die Veränderungssperre aus, es bestehe „Handlungsbedarf“, lediglich die CDU meint, sie sei noch nicht soweit, man habe noch Beratungsbedarf erklärt CDU-Ausschussmitglied Jürgen Wendt.

Gegen Ende der Aussprache bietet Peter Rosenbaum dann an, den BIBS-Antrag zu Gunsten des Änderungsantrags der Grünen zurück zu ziehen, da dieser konkreter sei. Man einigt sich schließlich darauf, den Grünen-Antrag getrennt abzustimmen. Die Punkte 1-4 werden bei einer Gegenstimme der CDU und zwei Enthaltungen der CDU mehrheitlich angenommen und dem Rat zum Beschluss empfohlen. Das Expertenhearing (Punkt 5) wird einstimmig beschlossen.

mehr zu Eckert & Ziegler

 

Herabstufung der Grasseler Straße

Bauausschuss kassiert Abstufung der Grasseler Straße!

Die Grasseler Straße bleibt auch weiterhin Landesstraße (L 293) und wird nicht zur Kreisstraße degradiert, wie von der Verwaltung mit ihrer Vorlage (Ds. 14229/11 und Anlage eins, zwei sowie erste Ergänzung) beabsichtigt. Das hat der Bausschuss in seiner Sitzung am 30. November mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU entschieden und der Verwaltung damit einen ordentlichen Schuss vor den Bug verpasst. Denn diese Entscheidung ist endgültig, da der Bauausschuss als zuständiges Gremium in diesem Falle die letzte Instanz ist.

Die Ausschussmitglieder der SPD, Grünen, BIBS und Piraten schließen sich mit ihrem Abstimmungsverhalten somit dem Votum des Stadtbezirksrates Wabe-Schunter-Beberbach an, der die Verwaltungsvorlage zuvor bereits einstimmig abgelehnt hatte. Lediglich die CDU-Ratsmitglieder sind im Bauausschuss nicht bereit, dem Wunsch ihrer Parteikollegen aus dem Bezirk Folge zu leisten und halten zur Verwaltung.

Die muss sich ob ihrer Vorlage von den restlichen Ausschuss-Mitgliedern und auch dem Bezirksbürgermeister Gerhard Stülten (SPD) zu ihrer Vorlage in der Sitzung einiges anhören. Stülten und BIBS-Ratsherr Henning Jenzen werfen der Verwaltung vor, mit einer untauglichen Vorlage daher zu kommen, ohne einen Gesamtverkehrsplan im Norden zu haben, „vollkommen unausgegoren“ nennt Jenzen das, was die Verwaltung bis dato als Verkehrskonzept zu bieten habe, die Abstufungsvorlage erachtet  er in der Debatte deswegen als geradezu „unwürdiges Verhalten.“ Auch Holger Herlitschke (Grüne) kritisiert, dass die „gesamtverkehrliche Situation noch nicht geklärt“ sei, deswegen sei die Vorlage abzulehnen, und Manfred Pesditschek erklärt im Ausschuss für die SPD, er sehe für die Abstufung „keine sachliche Notwendigkeit“, die Vorlage sei eher „politisch schädlich.“

Nach der Ablehnung der Vorlage der Verwaltung durch den Bauausschuss ist das Thema „Abstufung“ der Grasseler Straße für die Braunschweiger Ratsgremien damit erledigt. Über die Einstufung als weiterhin Landesstraße oder doch nur noch Kreisstraße hat jetzt nicht mehr die Stadt das Sagen, das letzte Wort hat jetzt das Land. Im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wird der Vorgang nunmehr zur abschließenden Entscheidung auf dem Schreibtisch landen.

Mehr zur Grasseler Straße:
Luftnummer Ostumfahrung, Dokumentation zur Bezirksratssitzung Wabe-Schunter Beberbach am 22.11.2011
Grasseler Straße gehört noch den Bürgern!, BIBS-Pressemitteilung vom 29.04.2011
Schließung der Grasseler Straße: Vortäuschung falscher Tatsachen

 

Ganztagsbetrieb Lessinggymnasium

Ganztagsbetrieb und Sanierungsbedarf im Lessinggymnasium

Die Bürgerinitiative Braunschweig hat am 03.11.2011 in Vorbereitung auf die Ratssitzung am 08.11.2011 das Lessinggymnasium in Wenden besucht.

Nach mehreren, von der damaligen Einstimmenmehrheit von CDU/FDP und Oberbürgermeister stets abgelehnten Anträgen auf Einrichtung eines Ganztagsbetriebs, der den Bau einer Mensa beinhalten würde, hat die neue Ratsmehrheit von SPD, Grünen, BIBS, Linken und Piraten nun mit einem interfraktionellen Antrag genau dies beantragt.

Astrid Buchholz (Stadtbezirk Wenden-Thune-Harxbüttel), Peter Rosenbaum (BIBS-Ratsherr), Schulleiter Froben (Lessinggymnasium), Henning Jenzen (BIBS-Ratsherr)

Im Gespräch mit Schulleiter Froben wurde nochmals deutlich, wie dringend erforderlich der Ganztagsbetrieb für die ehemals drittgrößte Schule in Niedersachsen mit heute rund 1200 Schülern ist. In der bestehenden Cafeteria finden gerade einmal 35 Kinder Platz!

Mit der Bewilligung des Ganztagsbetriebs an der Schule würde die bestehende Cafeteria und der angrenzende Musikbereich zu einer Mensa, die für 100 Schüler Essen bereitstellen kann, umgebaut. Zusätzlich würden eine Aula und ein Freizeitbereich entstehen.

Schulleiter Froben bezifferte den Sanierungsbedarf der Schule auf rund 10 Mio. Euro. Die Verwaltung habe bereits signalisiert, dass sie den Ganztagsbetrieb bei einem entsprechenden Ratsbeschluss bis zum 01.12.2011 beim Land beantragen werde.

 

Keine Asselauge nach Thune

Asselaugen werden nicht bei Eckert & Ziegler in Thune aufbereitet

Schon im Antwortschreiben des niedersächsischen Umweltministeriums am 25.10.2011 auf die BIBS-Fragen vom 14.10.2011 zur Entsorgung des Laugensumpfes in der Asse hat das Ministerium mitgeteilt, dass “seitens des Umweltministeriums und der GNS (Betreiber “Gesellschaft für Nuklearservice” der Niedersächsischen Landessammelstelle für radioaktive Abfälle) eine Beauftragung der Fa. EZN (Eckert & Ziegler Nuclitec) zur Behandlung weiterer Asse-Laugen am EZN-Standort Braunschweig ausgeschlossen ist.”
In dem Antwortschreiben hat das Ministerium EZN einen Fragenkatalog unterbreitet, der von der in Thune ansässigen Firma bislang nicht beantwortet wurde.

In einer Pressemitteilung von EZN am 27.10.2011 erklärt das Unternehmen, dass der Laugentest mit 80 Litern Asselauge so erfolgreich verlaufen sei, dass “die Flüssigkeit in dieser Hinsicht hinterher Quellwasserqualität erreicht”.

Wer hat Angst vor Strahlender Brühe?, TAZ vom 28.10.2011

In einer Pressemitteilung vom 27.10.2011 widerspricht das niedersächsische Umweltministerium der Darstellung der Firma Eckert & Ziegler:

“Die Behauptung von Eckert & Ziegler, es bedürfe nur noch einer Einigung zwischen dem Umweltministerium und dem Bundesamt für Strahlenschutz bezüglich eines Abpumpens der Lauge aus dem Sumpf, ist aus der Luft gegriffen und wird zurückgewiesen.”

EZN spricht sich nun dafür aus, dass die Laugen direkt vor Ort in der Asse aufbereitet werden. Für das so genannte “Kompetenzzentrum Sichere Entsorgung (KSE)” wäre dies “technisch kein Problem”.

Die BIBS-Fraktion begrüßt die Ankündigung des niedersächsischen Umweltministeriums: „Dies ist in erster Linie natürlich ein Erfolg der Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS)“, so Ratsherr Peter Rosenbaum, „die Asselaugen sind allerdings nicht das Hauptproblem: unklar bleibt weiter, wie es am Standort mit den radioaktiven Altlasten – teilweise noch aus Buchlerzeiten – weitergeht, denn mit diesen Materialien betreibt Eckert & Ziegler nach eigenen Aussagen ihr Hauptgeschäft.”

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 28.10.2011

Spätestens seit Anfang 2010 sind durch Veröffentlichungen in der Presse die Pläne von EZN bekannt geworden, am Braunschweiger Standort am Gieselweg in Thune die Geschäftstätigkeiten auszuweiten.

Bis heute bleibt sowohl der derzeitige Planungsstand als auch der genaue Ort für den offensichtlich in Planung befindliche neue Halle für die Bürgerinnen und Bürger im Dunkeln.

Und die bis dato praktizierte Intransparenz seitens der Verwaltung widerspricht sogar der offenbar vom Firmengeschäftsführer Eckert daselbst gewollten Offenheit. Der schrieb nämlich bereits am 12. Februar 2010 in einem Brief an alle Ratsmitglieder: „Wir bieten an: (…) Die öffentliche Vorlage prüffähiger Umbaupläne, die im Übrigen den städtischen Behörden vorliegen.“

Um hier weiter Licht ins Dunkel zu bringen, hat die BIBS-Fraktion in ihrer Anfrage zur Ratssitzung am 08.11.2011 die Verwaltung aufgefordert, die Öffentlichkeit über den Planungsstand zum Bauvorhaben EZN in Thune zu informieren.

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5. IGS und Ganztagsbetrieb Lessinggymnasium

Zwei interfraktionelle Anträge haben SPD, Grüne, BIBS, Linke und Piraten für die konstituierende Sitzung des Rates am 08.11.2011 nun gestellt:

Errichtung einer 5. IGS, interfraktioneller Antrag (Ds. 1970/11)
Einrichtung weiterer Ganztagsschulen, interfraktioneller Antrag (Ds. 1971/11)

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 25.10.2011

In einer Mitteilung der Verwaltung reagiert Oberbürgermeister Dr. Hoffmann auf die im Schulausschuss am 07.10.2011 u.a. formulierte Aufforderung an die Verwaltung, die für die zur Einrichtung einer 5. IGS notwendigen Schritte darzulegen und erklärt, dass eine Bürgerbefragung vor dem Beschluss über die Einrichtung einer weiteren Integrierten Gesamtschule in Braunschweig, wie sie die CDU beantragt hat, besser sei.

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 30.08.2011

Nach dem Willen der neuen Ratsmehrheit soll die 5. IGS ihre Arbeit zum nächsten Schuljahr im Schulzentrum Heidberg aufnehmen. Der Schulentwicklungsplan wird fortgeschrieben und für das Lessinggymnasium, die Nibelungen-Realschule und die Grundschule Hinter der Masch wird der Ganztagsbetrieb eingerichtet.

Der Schulausschuss hat am 07.10.2011 bereits mit der einstimmigen Annahme des SPD-Antrags zur Einrichtung einer 5. IGS und der Annahme des BIBS-Antrags zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans die Weichen gestellt für eine Neuordnung der Braunschweiger Schullandschaft.

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Auflagen der Stadt zum Teil rechtswidrig

Verwaltungsgericht: Auflagen der Stadt zum Teil rechtswidrig

Am 06.10.2011 urteilte das Braunschweiger Verwaltungsgericht, dass die Auflage der Stadt, im Querumer Forst dürfe ein Megaphon erst ab 50 Teilnehmern einer angemeldeten Versammlung benutzt werden, rechtswidrig ist. Ebenso wenig hätte die Stadt BIBS-Ratsherrn Peter Rosenbaum auf dem Kohlmarkt als Versammlungsleiter ablehnen dürfen.

Ende 2010 hatte das Braunschweiger Amtsgericht solche und andere “Vergehen” als Straftat gewertet und den BIBS-Ratsherrn zu rund 20.000 Euro Strafe verurteilt.

Megaphon im Forst erlaubt, TAZ vom 07.10.2011
Braunschweiger Zeitung vom 07.10.2011
Pressemitteilung der Stadt vom 07.10.2011

Zum Ausgang des Gerichtsverfahrens:

Drei Verfahren, in denen versammlungsrechtliche Auflagen überprüft wurden, waren in der mündlichen Gerichtsverhandlung zusammengefasst.

Verfahren 5 A 82/10
Im ersten Verfahren ging es um Auflagen, die im Jahre 2010 im Rahmen der Flughafendemonstrationen gegen Rosenbaum erlassen worden waren, und deren Missachtung in einem Verfahren vor dem Amtsgericht hoch bestraft worden waren. Alle Auflagen, die Gegenstand des Strafverfahrens waren, sollten überprüft werden.

1.) Die Auflage, Flatterbänder nicht zu missachten, wurde vom Gericht nicht angenommen, weil sie als Auflage im Vorfeld nicht mit einer Anfechtungsklage angegriffen war. Es ist nun Sache des Strafgerichts, die Rechtmäßigkeit dieser Auflage zu überprüfen.

2) Die Auflage der Ablehnung als Versammlungsleiter wurde als rechtmäßig angesehen. Rosenbaum habe, indem er in den Sicherheitsbereich der Harvester (Holzfällmaschinen) vordrang, die öffentliche Sicherheit gefährdet und es sei durchaus anzunehmen gewesen, dass er das wiederholen würde.

3) Die Auflage, wenn möglich den Radweg zu benutzen, wurde im Einklang mit einem Beschluss des Oberverwaltungsgericht als rechtmäßig anerkannt. Anerkannt wurde es aber nur als “Auflage” im weiteren Sinne, nicht als Auflage im Sinne des § 15 Abs 1 des Versammlungsgesetzes, der die strafrechtliche Bedeutung regelt. Für das Strafverfahren ist also die Bestrafung dieses Auflagenbruches durch die Entscheidungsbegründung in Frage gestellt.

4) Die Auflage, ein Megaphon nur zu benutzen, wenn mindestens 50 Personen an der Versammlung teilnehmen, wurde als rechtswidrig eingestuft, was die Bestrafung dieses Auflagenbruches ebenfalls in Frage stellt.

Eine Auflage wurde im ersten Verfahren nicht zur Verhandlung angenommen und von den drei verbleibenden Auflagen wurden zwei als rechtmäßig anerkannt, die dritte als rechtswidrig. Die Auswirkungen auf das Strafverfahren können aber stärker sein, als das Ergebnis der Überprüfung dies wiedergibt, weil eine “Auflage” zwar als rechtmäßig anerkannt wurde, ihr Bruch aber keine Straftat im Sinne des Versammlungsgesetzes darstellt.

Verfahren 5 A 21/11 und 5 A 37/11
Für zwei weitere Verfahren aus dem Jahr 2011 wurden ebenfalls 4 Auflagen überprüft. Zweimal wurde es in diesen Verfahren als rechtswidrig eingestuft, Rosenbaum auf dem Kohlmarkt als Versammlungsleiter abzulehnen. Dann ging es in beiden Verfahren auch gegen das Megaphonverbot. Einmal wurde es als rechtmäßig angesehen, das andere Mal als rechtswidrig.

Zusammengefasst:
Bei insgesamt 8 Entscheidungen wurde eine nicht zur Verhandlung angenommen, drei Mal wurden die Auflagen als rechtmäßig angesehen, vier Mal als rechtswidrig, so dass die Gerichtskosten insgesamt pari geteilt wurden.

Einige Bemerkungen zum Gerichtsverfahren, Braunschweig-Spiegel

 

Flughafenkosten

Flughafenausbau-Kosten bleiben vorerst weiter im Dunklen

Gemeinsam mit der Stadt Wolfsburg wolle man die so genannte „2. Finanzierungs- und Durchführungsvereinbarung“ zum Ausbau des Flughafens nunmehr in den jeweiligen Dezember-Ratssitzungen parallel den Räten zur Entscheidung vorlegen. Das teilt Finanzdezernent Ulrich Stegemann in seiner Stellungnahme auf die Anfrage der BIBS-Fraktion im Finanzausschuss mit. Er gehe davon aus, dass bis dahin die „Beratungen und Abstimmungen“ abgeschlossen seien. Somit werden die Braunschweiger Bürger erst zum  Ende des Jahres erfahren, wie teuer sie die Start- und Landebahnverlängerung und Waldvernichtung im Norden der Stadt zu stehen kommt.

Wenn, ja wenn denn die Verwaltung ihrer Ankündigung dieses Mal auch tatsächlich Taten folgen lässt. Denn im Februar 2011 hatte sie bereits zum ersten Mal im laufenden Kalenderjahr die Finanzierungsvereinbarung erstellt, um sie am Tage der Sitzung dann doch wieder zurückzuziehen. Im Mai hatte sie dann angekündigt, in der Ausschusssitzung im Juni soweit zu sein. Im Juni hieß es dann allerdings abermals, man habe jetzt doch noch „weiteren Abstimmungsbedarf“. Das ganze Jahr über schiebt die Verwaltung die Vorlage nun also schon vor sich her, kündigt sie an und zieht sie wieder zurück. Man darf also gespannt, ob sie dieses Mal wirklich „liefert“ oder ob es wieder nur bei heißer Luft bleibt.

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Fortschreibung des Schulentwicklungsplans

BIBS-Antrag zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans einstimmig angenommen!

SPD und BIBS-Fraktion haben in der Sitzung des Schulausschusses am 07.10.2011 beantragt, für das nächste Schuljahr 2012/13 eine 5. IGS einzurichten. Das hat der Fachausschuss mit der Annahme des SPD-Antrags (6 zu 5 Stimmen) dem Rat am 8.11.2011 zur Beschlussfassung empfohlen.

Absolutes Neuland hat die CDU mit einer Zustimmung zu einem BIBS-Antrag, nämlich der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans betreten. Nachdem Anke Kaphammel für die CDU die sofortige Einrichtung der 5. IGS für das nächste Schuljahr mit dem Argument, man solle nicht überhastet entscheiden und langfristig planen, ablehnt, kommt die CDU in der anschließenden Abstimmung nicht umhin, dem BIBS-Antrag zuzustimmen.

Der ursprüngliche BIBS-Antrag fordert die Einrichtung der 5. IGS im Schulzentrum Heidberg zum nächsten Schuljahr sowie u.a. die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans. BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum lässt nur Punkt 6, der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans, abstimmen, während er die anderen Punkte zu Gunsten des SPD-Antrags zurückzieht.

Angenommen wird weiter ein Änderungsantrag der SPD, der die Verwaltung auffordert, kurzfristig eine Mitteilung zu erstellen, aus der hervorgeht, welche Schritte notwendig sind, um die Inbetriebnahme der 5. IGS im Schuljahr 2012/13 sicher zu stellen.
Schuldezernent Ulrich Markurth (SPD) betont allerdings, dass die Verwaltung von sich aus keine Beschlussvorlage zur Einrichtung einer 5. IGS erarbeiten werde. Das obliege dem Rat. Die Zeit dränge, auch weil eine Elternbefragung zwingend nötig sei. Man werde auch jetzt nur “im Sinne des Änderungsantrages” mit den Vorbereitungen beginnen.

weiteres zu IGSen in Braunschweig