Viele Kunden der Braunschweigischen Landessparkasse (BLSK) sind sauer: Seit gut einem Jahr hat das Geldinstitut mehrere Filialen geschlossen, und in anderen Zweigstellen stehen nur noch Geldautomaten. Für Überweisungen oder gar eine persönliche Beratung muss man zum Teil kilometerweit fahren. Aber darf die BLSK das eigentlich eigenmächtig entscheiden? Genau diese Frage stellte sich unsere Ratsfrau Sabine Bartsch und hat sich daher beim niedersächsischen Finanzministerium nach der Rechtslage erkundigt. Den aktuellen Sachstand zur Antwort des Ministeriums erläutert unsere Ratsfrau im Interview bei Radio Okerwelle.