Schließung der Grasseler Strasse: Vortäuschung falscher Tatsachen
Die BIBS-Fraktion kritisiert scharf die Äußerung des Ersten Stadtrats Carsten Lehmann, die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr habe bereits eine „Einziehungsverfügung“ der Grasseler Strasse veröffentlicht. Diese Aussage des Ersten Stadtrats ist falsch. Im Amtsblatt heißt es stattdessen: „Es ist beabsichtigt, die […] Teilstrecke […] zum 1.6.2011 als öffentliche Straße einzuziehen.“
Grundsätzlich dürfen Landesstraßen erst dauerhaft geschlossen werden, wenn eine amtliche Einziehung erfolgt ist. Die Grasseler Strasse wurde dagegen schon am 15.11.2010 seitens der Stadt geschlossen, der Straßenbelag des gesamten Teilstücks eigenmächtig sofort abgefräst. Während die Stadt am 15.12.2010 wahrheitswidrig behauptete, dass es sich bei der Sperrung „um eine planfestgestellte dauerhafte Maßnahme handelt“, teilte die zuständige Landesbehörde am gleichen Tage mit: „Bei den derzeitigen Arbeiten handelt es sich nicht um eine dauerhafte Schließung der Landesstraße, sondern um eine befristete Maßnahme nach § 45 StVO“. Das Verwaltungsgericht Braunschweig stellte am 15.02.2011 fest, dass es sich um eine illegale Sperrung handelte: „Nach Vorberatung geht die Kammer davon aus, dass die Sperrung durch Verkehrsschilder seitens der Beklagten grundsätzlich einer vorherigen Einziehung des Straßenstücks [ … ] auf der Grundlage des niedersächsischen Straßengesetzes bedurft hätte.“
„Dieses Vorgehen ist doch typisch für den Flughafenausbau: Es werden vollendete Tatsachen geschaffen und die Stadt hält sich nur solange an das Recht, wie es ihr in den Kram passt!“, so BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum, „Sogar die EU wird an der Nase herumgeführt: Die von der EU seit langem geforderte Stellungnahme zur Vernichtung des Lebensraumes einer streng geschützten Art sei dort noch immer nicht eingegangen. Hauptsache kein Baustopp – lieber wird eine mögliche spätere EU-Strafe in Kauf genommen.“
Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 04.03.2011