Flughafen Braunschweig / Wolfsburg

Die Flughafenerweiterung

Im Zeitraum von August 2011 bis zur offiziellen Inbetriebnahme am 18.10.2012 wurde die verlängerte Start- und Landebahn 23mal von VW, viermal vom DLR und einmal von einem anderen Unternehmen genutzt: Für 28 Starts und Landungen in 19 Monaten wurden über 39 Mio. Euro ausgegeben und weit über 40000 Bäume im Querumer Forst gefällt…

Der Beginn der Erweiterungsarbeiten startete am 08.01.2010 mit den Baumfällungen im Querumer Forst. Die BIs luden daraufhin vor Ort zu den Waldspaziergängen ein, die weit über 500mal stattfanden! Ohne diesen Dauerprotest wäre es nie zur Aufdeckung der vielen Verstöße gegen den Planfestellungsbeschluss, die Finanzierungstricksereien, den Eremitenfund usw. gekommen.

Ereignisse:
Finanzierungs- und Durchführungsvereinbarung (19.02.2013)
Bauausschuss kassiert Abstufung der Grasseler Straße (30.11.2011)
Flughafenausbau-Kosten bleiben vorerst weiter im Dunklen (06.10.2011)
Verwaltungsgericht: Auflagen der Stadt zum Teil rechtswidrig (06.10.2011)
Richterin: Grasseler Straße gehört noch den Bürgern! (08.04.2011)
Schließung der Grasseler Strasse: Vortäuschung falscher Tatsachen (04.03.2011)
Kostenexplosion beim Flughafenausbau (31.01.2011)
Endgültige Kosten bleiben weiter im Dunkeln (24.08.2010)
VW stand Fördergeldern im Wege (24.08.2010)
Stadt: “Noch keine Baumaßnahme im Querumer Forst” (14.05.2010)
Zukünftige Verkehrsführung der Grasseler Strasse (10.03.2010)
Wölbäcker im Querumer Forst (05.03.2010)
Weber: “Landebahnverlängerung auf 2100 Meter prüfen (05.03.2010)
Ersatzzahlungen statt Aufforstung auch für den Querumer Forst (27.02.2010)
Offener Brief an die Landeskirche (13.01.2010)
Rodungen des Querumer Forstes auch am Sonntag (11.01.2010)
Rodungen des Querumer Forstes trotz ungeklärter Eigentumsverhältnisse! (08.01.2010)
Die BIBS fragt die Verwaltung, die BZ antwortet (07.01.2010)
Schonfrist für 60.000 Bäume im Querumer Forst (07.10.2010)

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 20.05.2009 bestätigte im wesentlichen den Planfeststellungsbeschluss. Die Möglichkeit der Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig abgewiesen.

Bis zur Urteilsverkündung 2009 + Hintergrundinformationen zum Flughafen

Dokumente:
Planfestellungsbeschluss vom 15.01.2007
schriftliche Urteilsbegründung des OVG Lüneburg (20.05.2010)

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