Kulturdenkmale wie die Wölbäcker sind nach § 1 des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) “zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Im Rahmen des Zumutbaren sollen sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.”
Wölbäcker befinden sich auch in der Umgebung Hondelages, darunter auch auf Flächen, die für die geplante Flughafenerweiterung vorgesehen sind.
Im Planfeststellungsbeschluss zur Flughafenerweiterung heißt es: “Die Lage der Wölbäcker ist dem Landschaftsrahmenplan der Stadt Braunschweig und ergänzenden Informationen des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege entnommen, wobei die genauen Grenzen ohne eine detaillierte Vermessung nicht angegeben werden können (Punkt 21.3.7, S. 230).”
Diese im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (Punkt 4.8, S. 23) angefertigte Karte über die Lage der Denkmale war für die Planfeststellungsbehörde dabei offenbar nicht ausreichend.
Die BIBS-Fraktion fragt nun in einer Anfrage außerhalb von Sitzungen nach, inwieweit die denkmalgeschützten, frühmittalterlichen Hochäcker bei der geplanten Erweiterung des Flughafens Braunschweig – Wolfsburg berücksichtigt werden.
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