Flughafenausbau: Endgültige Kosten weiter im Dunkeln

In der Finanzausschusssitzung am 24. August hatte der Erste Stadtrat Carsten Lehmann mitgeteilt, dass der Bescheid über die Bewilligung der Fördergelder bezüglich des „Forschungsflughafens“  wohl am 20. Mai 2010 eingegangen sei und somit seitdem ein „rechtsverbindliches Ergebnis“ vorliege. Aber in welcher Höhe Fördergelder beantragt und in diesem Bescheid nunmehr bewilligt worden sind, hatte er dem Ausschuss im August nicht mitgeteilt.

Die BIBS-Fraktion hat deswegen zum Ausschuss am 7. September nachgefragt und folgende Antwort erhalten: Für die Erschließung der Gewerbegebiete und die „Ertüchtigung“ der Hermann-Blenk-Straße wurden 3,9 Millionen Euro Fördermittel beantragt und bewilligt, für den Ausbau der Start- und Landebahn wurden Fördermittel in Höhe von 14,7 Millionen Euro beantragt und bewilligt.

Die  tatsächlichen, endgültigen Kosten der Maßnahme „Ausbau Forschungsflughafen“ aber bleiben weiterhin unbekannt. Denn: In den städtebaulichen Verträgen zum „Forschungsflughafen“ steht unter „Finanzielle Auswirkungen“ geschrieben, die Erstattung der nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten werde durch die Stadt „in einer Finanzierungs- und Durchführungsvereinbarung geregelt, die noch vom Rat zu beschließen ist.“ Auf die Frage der BIBS im Finanzausschuss, wieweit denn diese Vereinbarung mittlerweile gediehen sei, antwortet die Verwaltung, die Vorlage werde derzeit noch vorbereitet. „Ein konkreter Termin zur Vorlage in den Gremien steht noch nicht fest.“

Das heißt erstens:
Seit Januar dieses Jahr wird gefällt, gerodet und gebaut – oder wie es die Stadt nennt: die entsprechenden Gebiete „werden  aufgrund des städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Braunschweig und der Strukturförderung Braunschweig GmbH von Letzterer als Erschließungsträgerin erschlossen“.

Und das heißt zweitens:
Was das Ganze am Ende kostet, erfahren die Mitglieder der Ausschüsse und des Rates (und somit die Öffentlichkeit) erst so spät wie möglich  – oder wie es die Stadt nennt: „Zur Deckung der durch diese Erschließungsmaßnahmen anfallenden Kosten soll noch eine Finanzierungs- und Durchführungsvereinbarung geschlossen werden…“

Da könnte es für die Bürger noch eine böse Überraschung geben, bedenkt man, wie sich die Verwaltung zuletzt alleine bei den beiden Themen „Spaßbad“ und „Stibiox-Sanierung“ verkalkuliert hatte.

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 01.09.2010

 

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Nutzungskonflikte Bohlweg: Ratlose Verwaltung

Schlangenlinien-Fahren mit Absprung-Übung: So kann die Benutzung des Fahrradwegs am Bohlweg beschrieben werden. Für Fussgänger auf Shoppingtour ist nicht sofort ersichtlich, dass es sich um einen Radweg handelt. Die Sitzgelegenheiten der Cafés und Restaurants stehen oft viel zu nah bzw. schon auf der Fahrspur. Nun ist der Frühling wieder da – und die Beteiligten an den “Nutzungskonflikten” sind es auch.

Die Verwaltung allerdings scheint nicht Willens, Abhilfe in puncto Nutzungskonflikte am Bohlweg zu schaffen. Nach jahrelanger Debatte hat die Verwaltung auch zur diesjährigen Freiluftsaison immer noch keine Idee, wie für den Bohlweg eine Konfliktlösung gefunden werden könnte. Auf Anfrage der BIBS-Fraktion nach dem Sachstand erfolgte die lapidare Antwort: “Die Verwaltung hat sich noch keine abschließende Meinung gebildet.”

Mit anderen Worten: Sie hat ihre Hausaufgaben wieder nicht gemacht. Selbst zu minimalsten Verbesserungen, wie z.B. größere Piktogramme auf den Radwegen, ist die Verwaltung offenbar nicht bereit, obwohl laut Aussage der Stadt für Piktogramme keine zusätzlichen Kosten entstehen würden, “weil Markierungen durch das pauschale Entgelt an die Fa. Bellis GmbH abgedeckt sind.” (Anmerkung der Verwaltung im Rahmen der Haushaltslesung 2011)

Rückblick: Im Planungs- und Umweltausschuss am 08.09.2010 wurde auf Antrag der BIBS-Fraktion mit 6 Fürstimmen und 5 Gegenstimmen beschlossen, dass die Verwaltung prüfen soll, wie für diesen Nutzungskonflikt eine funktionsfähige Lösung gefunden werden kann.

Die Nutzungskonflikte am Bohlweg sind seit Jahren bekannt und virulent. Zur Lösung dieser Nutzungskonflikte hatte die Verwaltung der Stadt in der Vergangenheit über Jahre hinweg immer wieder Lösungsideen angekündigt. Wie zum Beispiel auch noch – unter dem damaligen Stadtbaurat Zwafelink – im Sommer 2010 über die BZ. Dort hieß es, die Vorschläge würden im Herbst 2010 im Verwaltungsausschuss vorgestellt werden.

Das Thema ist so uralt, dass selbst die CDU bereits im Sommer 2008 die Verwaltung aufgefordert hatte, eine Konfliktlösung zu finden.

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 07.04.2011

 

Neuordnung der Museumslandschaft

Museumslandschaft: Getanzte Vereinbarung?

„Die niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Prof. Dr. Johanna Wanka, und der Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig, Dr. Gert Hoffmann, haben vereinbart, in enger Abstimmung die Museumslandschaft in Braunschweig zu entwickeln…“, so steht es schwarz auf weiß in der Pressemitteilung der Stadt vom 25. August.

In welcher Form sie das vereinbart haben, ob mündlich oder schriftlich, will die BIBS-Fraktion in ihrer Anfrage von der Verwaltung wissen und erfährt im Kulturausschuss Merkwürdiges: „Es wurde weder eine mündliche noch eine schriftliche Vereinbarung getroffen“ teilt die Verwaltung mit und lässt alternative Formen der in der Pressemitteilung erwähnten Einigung offen. Es hätten lediglich „Sondierungsgespräche“ stattgefunden. Es gebe aber sehr wohl einen Leihvertrag zwischen Stadt und Land über Leihgaben des Landes – also Exponate wie z.B. den Thronsessel – an das Schlossmuseum.

Die Frage der BIBS, ob im Rahmen der „Entwicklung der Museumslandschaft“ Mitarbeiter der Museen zu zusätzlichem Einsatz an anderen Museen herangezogen werden können, verneint die Verwaltung dreifach: Eine Hinzuziehung von Mitarbeitern zu anderen Museen sei weder bekannt  noch geplant noch beabsichtigt. Der Personalrat des Braunschweiger Landesmuseums hatte zuvor ebenfalls die Ansicht vertreten, es bestehe die Gefahr, dass die Stiftung Residenzschloss als künftiger Betreiber des Schlossmuseums Wünsche äußere, die die Mitarbeiter des Landesmuseums dann auszuführen hätten. Nach ihrer Stellungnahme im Kulturausschuss kann die Verwaltung nun beim Wort genommen werden.

Im Wort steht nach der Ausschusssitzung zudem auch die künftige Kulturdezernentin Dr. Anja Hesse nach ihrer Versicherung, dass das Landesmuseum auch weiterhin bleiben werde, was es bis dato war, nämlich der „wahre Hüter der Landesgeschichte”.

Welche Art von Geschichte nun tatsächlich letzten Endes im Schlossmuseum abgebildet werden wird, bleibt ein wenig nebulös. In der Satzung der Stiftung ist von der „Geschichte des alten Landes Braunschweig“ und der „Braunschweigischen Identität“ die Rede, im Kulturausschuss am 26. April 2010 hatte Ex-Landesmuseumschef Dr. h.c. Gerd Biegel angekündigt, es werde im Schlossmuseum nicht nur feudaler Prunk ausgestellt werden, sondern die Geschichte auch „mit ihren Brüchen“.

Die BIBS-Fraktion erwartet allerdings nicht, dass Letzteres eintritt.

BIBS-Fraktionsvorsitzende Heiderose Wanzelius hatte bereits in ihrer Rede in der Ratssitzung am 11.05.2010 ihre Befürchtungen bezüglich der „Geschichtsvermittlung“ zum Ausdruck gebracht: Eine „Ruhmeshalle zur Glorifizierung des Adels“ darf der Bürger im Schlossmuseum erwarten. Alles andere wäre naiv.

Presse
Sorge um die Zukunft der Landesgeschichte, BZ vom 03.09.2010
Kommentar: Geschichte wird gemacht, BZ vom 03.09.2010

 

Kommunalwahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger!

FDP: “Stehen auch im Rat hinter dem Antrag!”

Nachdem auf der Ratssitzung am 22.09.2009 der fraktionsübergreifende Antrag von BIBS, FDP, SPD und Grünen nicht abgestimmt, sondern mit den Stimmen von FDP und CDU zurück in den Integrationsausschuss überwiesen wurde, steht nun endlich auf dieser Sitzung erneut die Diskussion und Abstimmung darüber an. Der Ausschuss wird erstmals vom neuen Vorsitzenden Thorsten Köster (CDU) geleitet, der für den ausgeschiedenen Dieter Hartmann (CDU) diese Rolle übernimmt.

In besagter Ratssitzung hatte noch FDP-Fraktionsvorsitzender Daniel Kreßner erklärt: “… das Datum der Zielgerade, was wir erreichen werden und müssen ist der 28. Oktober.” Der 28. Oktober 2009 war die nächste Sitzung des Integrationsausschusses. Dort wollte die FDP dann aber doch nicht über das Kommunalwahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger sprechen. In der Sitzung am 10.02.2010 hat er nun erklärt, dass er im Integrationsausschuss wie auch Rat am 16.02.2010 hinter dem interfraktionellen Antrag stehen werde!

Mit breiter Mehrheit wird der Antrag somit mit den Stimmen von FDP, Grünen und SPD (die BIBS-Fraktion hat kein Stimmrecht) dem Rat zum Beschluss empfohlen!

Die Verwaltung hat in einer Mitteilung zum Thema die Fragen der CDU beantwortet, die als Begründung zur Rücküberweisung in den Integrationsausschuss angeführt wurden. Der Integrationsausschuss am 02.09.2009 hatte bereits mehrheitlich eine Resolution verabschiedet, die von den Bürgermitgliedern des Ausschusses eingebracht worden war. Sogar der CDU-Ausschussvorsitzende hatte für die Resolution gestimmt.

Die CDU hat nun einen eigenen Antrag eingebracht, der festellt, dass das Nicht-EU-Ausländer-Kommunalwahlrecht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Daher sollen alle demokratischen Parteien aufgerufen werden, zur nächsten Kommunalwahl “möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrantenherkunft sowie Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten aufzustellen.” Ferner soll die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) dahingehend abgeändert werden, dass der Integrationsausschuss den gleichen Sonderstatus wie der Schulausschuss oder der Jugendhilfeausschuss erhält, mindestens sollten die Bürgermitglieder jedoch ein Stimmrecht im Ausschuss erhalten.

Die Grünen bringen einen Änderungsantrag zum CDU-Antrag ein, weil sie der Ansicht sind, interfraktioneller Antrag und CDU widersprächen sich. Sozialdezernent Markurth widerspricht den Grünen, da die Verwaltung dies bereits geprüft habe: Beide Anträge könnten getrost abgestimmt werden. Der CDU-Antrag wird mit den Stimmen von CDU und SPD angenommen, die Grünen stimmen dagegen, die FDP enthält sich. Der Änderungsantrag der Grünen wird nur mit den Fürstimmen der Grünen abgelehnt.

Die BIBS-Fraktion ist der Ansicht, dass nur die Verwirklichung der CDU-Forderung alleine keine wirkliche Partizipation von MigrantInnen nach sich zieht. Welche Bedeutung das Stimmrecht von Bürgermitgliedern in den Ausschüssen besitzt, zeigen die Beschlussempfehlungen in Jugendhilfeausschuss und Schulausschuss, die regelmäßig im Rat wieder “kassiert” werden. Berücksichtigt werden die Ansichten von BürgerInnen im politischen Entscheidungsprozess dadurch viel zu wenig. Die Unterstützung der Stadt Braunschweig für die Resolution der Bürgermitglieder und ihre damit verbundene Erklärung, sich auf Bundesebene für eine Verfassungsänderung und auf Landesebene für eine Änderung der NGO einzusetzen, stellt allerdings einen ersten hoffnungsvollen Schritt für die Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger dar.

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Stadt richtet “Kita-Online-Portal” ein!

Eineinhalb Jahre, nachdem im Jugendhilfeausschuss der BIBS-Antrag zur Einrichtung angenommen wurde und fast genau ein Jahr nach dem in einer Mitteilung der Stadt für den Jugendhilfeausschuss am 02.09.2010 mitgeteilt wurde, “dass inzwischen die technischen und organisatorischen Grundlagen geschaffen worden sind”, um den Service eines “Kita-Online-Portals” auf den Internetseiten der Stadt Braunschweig anbieten zu können, teilt die Stadt dann in einer Pressemitteilung am 31.08.2011 mit, dass das Portal nun auch freigeschaltet worden ist.

KITA-ONLINE-PORTAL 

Entwürfe:
1. Schritt: Suchmaske
2. Schritt: “Visitenkarte”
3. Schritt: “Auftritt”

Im Hinblick auf den Antrag der BIBS-Fraktion in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.04.2010 besteht dann auch die Möglichkeit, sich über eine Suchfunktion alle freien Betreuungsplätze (einrichtungsbezogen und als Gesamtübersicht) anzeigen zu lassen.

Auf dem Portal sollen sich städtische wie Kitas sowie Einrichtungen freier Träger präsentieren.

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 27.08.2010
Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 27.04.2010

Presse
Online-Böse für freie Kita-Plätze, BZ vom 06.09.2010

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Luftreinhalte- und Aktionsplan

Luftreinhalte- und Aktionsplan: Baustellen im Visier…

Der derzeit gültige “Luftreinhalte- und Aktionsplan” wurde letztmalig vom Land erarbeitet. Laut Verordnung vom 30. März 2007 wird bei der nächsten Erstellung die Stadt zuständig sein.

Im Planungs- und Umweltausschuss am 18.08.2010 hat die BIBS-Fraktion nun angefragt, ob die Verwaltung plant, den Aspekt der auf Baustellen verursachten Stäube und Feinstäube in den Luftreinhalte- und Aktionsplan aufzunehmen.

Antwort der Stadt: “Bei der nächsten Überarbeitung des Luftreinhalteplans wird auch das Thema “Feinstaubbelastung durch Baustellen” in die Überlegungen mit einbezogen.”

Stellungnahme der Verwaltung

Flughafenausbau: VW gibt Anteile ab

Flughafenausbau: VW stand Fördergeldern im Wege!

Eigentlich hätte der Finanzausschuss am 24.08.2010 „nur“ über die Abtretung von Geschäftsanteilen seitens der Volkswagen AG an die Flughafengesellschaft abstimmen sollen (Ds. 13704/10 und Anlage), aber dann kommt die Verwaltung überraschend noch mit einer Mitteilung zum Thema daher. Darin heißt es, das Bundeswirtschaftsministerium habe die Rechtsauffassung vertreten, VW dürfe nicht gleichzeitig Gesellschafter und Nutzer der geförderten Infrastrukturinvestition sein.

Dem habe man sich gebeugt, um die Fördergelder nicht zu gefährden, außerdem sei VW über kurz oder lang wohl eh ausgeschieden, versucht die Stadt in ihrer Mitteilung das Problem kleinzureden. In einer mündlichen Ergänzung teilt Erster Stadtrat Carsten Lehmann zudem mit, dass der Bescheid über die Bewilligung der Fördergelder wohl am 20. Mai zugegangen ist. Die Frage, ob die Fördergelder auch in der erwarteten Höhe fließen, bleibt im öffentlichen Finanzausschuss allerdings unbeantwortet.

Und auch auf die Nachfragen von BIBS-Ratsherrn Peter Rosenbaum bleibt der Erste Stadtrat die Antworten schuldig. Weder will er mitteilen, wann die Volkswagen AG ihre Gesellschafterstellung gekündigt hat, noch zu welchem Termin gekündigt wurde. Auch auf die Zusatzfrage des BIBS-Ratsherrn, ob im Rahmen der Gesellschafterversammlung der Flughafen-GmbH Anfang September die Kündigung womöglich rückdatiert werden könnte, vielleicht sogar bis zum 1. Januar 2010, mag Lehmann nicht konkret antworten.

Da in der Vorlage jegliche Datumsangaben, Termine und Fristen bezüglich der Kündigung der Gesellschaftsanteile von VW fehlen und auch mündlich nicht nachgereicht werden, teilt Rosenbaum daraufhin mit, dass man sich seitens der BIBS-Fraktion deswegen vorbehalte, die Vorlage insgesamt einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

BIBS-Pressemitteilung vom 25.08.2010

 

Sanierung des Stibiox-Geländes

Die BIBS-Fraktion hat in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 18.08.2010 angefragt, welche Messungen mit welchem Ergebnis im Umfeld und auf dem Gelände am Hungerkamp durchgeführt wurden. Zudem war die Stadt in einem BZ-Artikel vom 28.08.2010 mit der Aussage zitiert worden, es gebe keine Grenzwerte für Antimon. Auch diese Aussage hat die BIBS hinterfragt.

BIBS-Anfrage “Messungen bei der Sanierung des Stibiox-Geländes

In ihrer Antwort erklärt die Verwaltung verharmlosend, dass die festgestellten, bedenklichen Antimonwerte in den von den Autos entnommenen Staubproben lediglich auf die Fehler einzelner LKW-Fahrer zurückzuführen seien: “Ursache der temporären Staubbelastung ist vermutlich das Fehlverhalten einzelner Lkw-Fahrer, die entgegen der vertraglichen Vereinbarungen die Bauschutt- und Bodentransporte ohne Abplanungen durchführten.”

Antwort der Verwaltung

Aus der Stellungnahme der Verwaltung geht somit hervor, dass die Stadt auf dem besagten Gelände lediglich eine einzige Messung, und die nur als Reaktion auf die vorausgegangene Messung eines Bürgers durchgeführt sowie eine separate Sandkastenprobe entnommen hat. Nach Ansicht der Verwaltung gebe es keine Grenzwerte für Antimon, da in der so genannten “Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)”, die die rechtliche Grundlage zur Beurteilung der von Böden ausgehenden gesundheitlichen Gefährdungen über den inhalativen Pfad (dem Einatmen von Bodenpartikeln) ist, keine Werte angegeben seien. Seit Jahren seien lediglich Vorschläge für “Prüfwerte” in der Diskussion. Dem widerspricht im Grunde der von der Stadt beauftragte Gutachter in seiner Bewertung der “gesundheitlichen Risiken” auf Seite vier seines 7-seitigen Werkes daselbst. Dort gibt der Gutachter gemäß der BBodSchV einen Grenzwert von 6000 mg/kg Ts an. Außerdem werden auf der Gefahrenstoffliste “GisChem” auch in der so genannten einatmenbaren Fraktion Grenzwerte für Antimon-III-oxid aufgeführt.

Chronik der Stibiox-Sanierung 2010

15.02.2010
Die Anwohner des Hungerkamps und eingeschränkt auch die des Pappelberges werden über das Umweltamt informiert, dass das Gelände in den nächsten Monaten saniert und der Schornstein gesprengt werden soll. Es gibt seitens des Umweltamtes die Information, dass während der Sprengung kurzfristig die Straße gesperrt wird und auch in der darauf folgenden Zeit mit Lärm gerechnet werden muss. Es gibt keinerlei Verhaltenshinweise zu den giftigen Stäuben, die während der Abbrucharbeiten anfallen werden.

10.03.2010
Versuch, die politischen Gremien zu umgehen: Bezirksbürgermeister Wendt erfährt durch Zufall von der geplanten Sprengung, bittet die BIBS um Hilfe und stellt einen Dringlichkeitsantrag im Planungs- und Umwelt­ausschuss: Die Verwaltung hat sicherzustellen, dass die Sanierung so ausgeführt wird, dass die Bevölkerung nicht gefährdet wird

Ende März 2010
Die BIBS informiert die anliegenden Gliesmaroder und Querumer Ein­wohner über die geplante Sanierung und die einhergehenden Gefahren durch die konzentrierte Schadstoffbelastung in der Luft. Ver­haltenstipps zum Schutz vor direkten Gefahren werden gegeben.

20.04.2010
Nach einer inten­siven Diskussion mit betroffenen Bürgern beschließt  der Stadtbezirksrat 111 mit nur einer Stimme Enthaltung auf Dringlich­keitsantrag der Linkspartei die konventionelle Abtragung des Schorn­steins. Die Stadt legt in einer Mitteilung Daten vor, dass dieser nicht mit Schadstoffen belastet sei und sichert  eine erneute Information der Nachbarschaft zu gegebener Zeit zu. Seitens der Verwaltung wird weiterhin eine Sprengung favorisiert – eine Evakuierung der direkten Anwohner wird in Erwägung gezogen.

28.04.2010
Nachdem die BIBS-Fraktion für den Planungs- und Umweltausschuss die konventionelle Abtragung des Schornsteins beantragt, stellt die CDU einen Änderungsantrag, der die Beseitigung des Schornsteins nach Abtragung des kontaminierten Bodens fordert, wobei die schad­stoffärmste Variante gewählt werden soll. Es soll zusätzlich eine  Bürgerin­formationsveranstaltung stattfinden. Der CDU-Änderungsantrag wird einstimmig angenommen und in der darauf folgenden Ratssitzung am 11.05.2010 beschlossen.

Mai  2010
Anwohner/Innen beschweren sich über die Belästigungen der Lärm- und Staubentwicklungen während der Bauarbeiten, wobei darauf hingewie­sen wird, dass Container mit belastetem Material aber auch belastete Abraumflächen nicht abgedeckt worden sind, dass gar nicht oder viel zu dürftig der Boden benäßt wurde, die ausgebaute Filteranlage unter freiem Himmel sowie die Fässer mit den Giftstoffen unbewacht gelagert worden sind. Die BIBS informiert in einer weiteren Flugblattaktion die Bürger/innen über die Missstände während der Sanierung.

02.06.2010
Die Pressemitteilung der Stadt (auf der Homepage der Stadt inzwischen gelöscht!) hatte die Infoveranstaltung mit den Worten angekündigt, dass „den AnwohnerInnen die möglichen Alternativen der Sprengung von der Abtragung per Hand über maschinelle Abtragung bis zur Sprengung des Schornsteins vorgestellt werden sollen“. Empört und enttäuscht zeigen sich die BürgerInnen, als auf der Veranstaltung klar wird, dass es sich um keine ergebnisoffene Diskussion handelt, sondern lediglich von Seiten der Verwaltung begründet wird, dass die Sprengung die beste Alternative sei. Die Mehr­zahl der BürgerInnen bleibt bei ihrem strikten Nein zur Sprengung.

15.06.2010
Die SPD stellt zu Beginn der Bezirksratssitzung 111 Wabe-Schunter  einen Dringlichkeitsantrag, der keine Sprengung des Schornsteines vorsie
ht. Dieser wird bei Gleichstand der Stimmen abgelehnt. Das Um­weltamt informiert, dass Anfang August gesprengt wird.

08.07.2010
Ein Anwohner beobachtete den Abtransport von hoch belastetem Material, das auf offenen LKW Ladeflächen erfolgte. Er nahm Wisch­proben  von Autos in unmittelbarer Nähe des Sanierungsgeländes und ließ die Stäube von der Firma Biolab – Umweltanalysen GMbH Braun­schweig untersuchen. Der Analysenbericht wurde mit Datum 08.07.2010 vorgelegt und eine Antimonbelastung von 3300 mg/kg Ts festgestellt. Das Umweltamt wird informiert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit geraumer Zeit.

09.07.2010
Es gibt eine Ortsbegehung mit dem Umweltamt sowie dem Anwohner, wobei Herr Romey bestätigt, dass die Stadt keinerlei Meßproben von Stäuben während der Sanierung vorgenommen hat.

14.07.2010
Die Stadt gibt ein Gegengutachten in Auftrag, welches  zu dem Ergebnis kommt, dass die gesundheitlichen Risiken als „gering“ einzuschätzen sind.

11.08.2010
Die Sprengung des Stibiox-Schornsteines verläuft ohne große Vor­kommnisse.

 

Eklatante Schieflage der Sportförderung

Eklatante Schieflage der Braunschweiger Sportförderung

Kein Geld für zwei Fussballtore des VFB Rot-Weiß oder eine neue Tischtennisplatte für die Ölper Turner, sehr wohl aber 27.000 Euro (fast ein fünftel der Gesamtfördersumme) für den 63 Mitglieder zählenden “Braunschweiger Motorboot Club e.V.” und über 10.000 Euro für den Braunschweiger Golfclub:

Mit dem Beschluss (Ds. 13326/10 und Anlage), die jährlichen Fördersummen an Sportvereinen für besserverdienende Green-Putter und wasseraffine Dieselverbrenner (eine Yacht-Tankfüllung kostet durchaus 700 Euro) zu verteilen, zeugt von einer unsozialen, ungerechten und unverhältnismäßigen Politik.

Nur die BIBS-Fraktion hat im Sport- und Grünflächenausschuss am 03.06.2010  diese eklatante Schieflage bei der Gewährung von Zuschüssen an Braunschweiger Sportvereine mit deutlichen Worten kritisiert und angeprangert.

Nicht nur CDU, SPD und FDP stimmten der Vorlage im Sport- und Grünflächenauschuss zu, sondern auch der für die Grünen im Ausschuss sitzende Horst-Dieter Steinert.

Dieses ist aus Sicht der BIBS ein Schieflagen-Beschluss, der den öffentlichen Rat nicht mehr passieren muss, da bereits durch den Verwaltungsausschuss als letzte nichtöffentliche Instanz abgesegnet.

Aus diesem Grund wäre der Beschluss auch der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt geblieben, da die Braunschweiger Zeitung darüber nicht berichtete.

Nichtsdestotrotz dürfen sich die Bürger der Stadt seit dem 16. Juni dank eines Artikels auf der Titelseite des “braunschweig reports” ihre Meinung zum Thema bilden.

braunschweig report vom 16.06.2010

Kurz, knackig und locker gelingt es da dem Autor des Artikels in wenigen Zeilen, die offensichtlich politisch gewollte extreme Schräglage in puncto Geldverteilung den Lesern verständlich zu machen, indem er die bewilligten und die verweigerten Summen in Relation setzt und mit dem geschickten Beispiel der Tankfüllung Bilder entstehen lässt, die dem Leser plastisch die Unausgewogenheit des Beschlusses vermitteln.

“Nein” zur Sprengung des Stibiox-Schornsteins

Anwohner sagen “Nein” zur Sprengung des Stibiox-Schornsteins!

Die Beseitigung des Stibiox-Schornsteins soll nach dem Willen der Anwohner des Hungerkamps, Laubenhofs und des Pappelbergs nicht durch Sprengung erfolgen.

In der Ratssitzung vom 11.05.2010 wurde beschlossen, dass die Beseitigung des Schornsteins auf dem Gelände der ehemaligen Stibiox-Firma am Hungerkamp erst nach dem Abtrag des verseuchten Bodens erfolgen und auf einer Bürgerversammlung die AnwohnerInnen über die möglichen Alternativen der Sprengung von der Abtragung per Hand über maschinelle Abtragung bis zur Sprengung des Schornsteins vorgestellt werden soll. Der Rat hat bisher nicht festgelegt, wie die Beseitigung erfolgen soll.

Pressemitteilung der Stadt vom 21.05.2010 (auf den Internetseiten der Stadt mittlerweile gelöscht!)

Am 15.06.2010 wird sich der Stadtbezirksrat Wabe-Schunter nochmals mit dem Thema befassen.

Die anwesenden BürgerInnen zeigten sich empört über den Info-Abend, weil schnell klar wurde, dass es sich um keine ergebnisoffene Veranstaltung handelte. Die Verwaltung versuchte die Anwohner davon zu überzeugen, dass einzig und allein die Sprengung möglich und sinnvoll sei.

Es ist schon ein Skandal: Jahrzehntelang ließ man die AnwohnerInnen rund um das Stibioxwerk trotz massiver gesundheitlicher Beeinträchtigungen, verursacht durch den Ausstoß von Antimon-3-Oxyd, Blei, Quecksilber und Arsen, allein mit ihren Problemen.

Jetzt ignoriert man ihr eindeutig geäußertes Nein zur Sprengung des Schornsteins.

Zu heftig sind die bleibenden Schäden, viele der im Laubenhof, Pappelberg und Hungerkamp lebenden Familien betrauern zu früh an Krebs gestorbene Angehörige, fast alle Alteingesessene sind gekennzeichnet durch Einlagerungen von Schwermetallen in den Knochen oder leiden auch heute noch an chronischen Atemwegserkrankungen.
Seit Jahrzehnten versickerten jährlich zwei bis vier Kilogramm Antimon-3-Oxyd in das Erdreich und verunreinigten pro Jahr 200 – 400 Mio. Liter Grundwasser, das durch das Gefälle der Erdschichten in die Schunter und von dort in das Trinkwasserreservoir gelangte.

Dieses geschah, obwohl das Gewerbeaufsichtsamt, einige Häuser weiter angesiedelt, selbst durch die Schäden betroffen war. Das Umweltamt der Stadt Braunschweig machte längst nicht den Druck, sodass Politiker – über das ganze Ausmaß informiert – vielleicht eher reagiert hätten.

Der Schornstein steht als Symbol für all das Schlimme, was man den Menschen vor Ort zugemutet hat.

Fast alle der während der Infoveranstaltung anwesenden, direkt Betroffenen sind hell empört über die Stadt Braunschweig, die keinen Spielraum lässt und deren Entscheidung bereits vorher fest stand.

Je heftiger die Anwohner ihre Bedenken äußern, umso gebetsmühlenartiger erfolgt die Gegenrede der Experten.

Da hilft kein gebetsmühlenartiges Einreden, wie sauber und kurzfristig eine Lösung durch eine Sprengung des Gemäuers vollzogen werden kann. Die Anwohner bleiben bei ihrem  „Nein“ – kaum einer glaubt Herrn Romey vom Umweltamt seine Aussagen über den sauberen Schornstein, auch wenn die chemische Analyse der drei Bohrkerne darauf hindeutet.

Bohrkerne aus später zugemauerten Fenstern?

Keiner der AnwohnerInnen versteht, warum sich die Stadt Braunschweig weigert, einen konventionellen Abriss mit vorherigem Einhausen des Schornsteins zu favorisieren, wird das Verfahren doch lediglich um zwei bis drei Wochen verlängert und werden die Kosten doch lediglich um 60 000 Euro erhöht.

Jeder ist bereit, sogar eine Sperrung der Strasse hinzunehmen. Zu groß erscheint den Betroffenen das Risiko von einer hohen Konzentration Staub während der Sprengung. Bereits 0,12 g wirken eingeatmet tödlich, bei Kleinkindern schon 0,03 g. Zu lax gingen die Arbeiter während des Abrisses der Altgebäude mit der immensen Gefahr um, die von dem Antimon ausgeht. Zum großen Teil erledigten sie den Abbruch ohne Staubmaske – die 69 Fässer Antimon-3-Oxyd standen wochenlang ungeschützt auf dem Gelände und auch die ausgebaute Filteranlage wurde durch keine Plane gegen Wind und Regen gesichert.

Vorüberfahrende machten darauf aufmerksam, dass zwischendurch Container verwendet wurden, die an die Castortransporte erinnerten: Da stellte sich plötzlich die Frage nach radioaktiver Verseuchung. Aus den anderen Containern der Firma Alba wurden die Anwohner durch Stäube, auch am Wochenende, belästigt: Ihnen fehlte schlicht der Deckel.

Bereits der Planungs- und Umweltausschusses vom 28.04.2010 und der Stadtbezirksrat Wabe-Schunter vom 20.04.2010 hatten sich mit der Sanierung des Geländes aus Mitteln des Konjunkturpakets II befasst. Der Stadtbezirksrat hatte bei nur einer Enthaltung der gezielten Abtragung zugestimmt.

Die Verwaltung wollte ursprünglich den Schornstein sprengen, ohne die poltischen Gremien ausreichend davon in Kenntnis zu setzen. Der Planungs- und Umweltausschuss vom 10.03.2010 stoppte darauf hin den Vorgang. Anschließend informierte BIBS-Ratsfrau Heiderose Wanzelius die Anwohner des Hungerkamps, Laubenhofs und Pappelbergs über die geplanten Maßnahmen.

Die BIBS-Fraktion unterstützt uneingeschränkt die Forderungen der unmittelbar Betroffenen nach konventionellem Abriss des Schornsteins.