Planungs- und Umweltausschuss vom 28.04.2010

Keine Entscheidung, wie der Schornstein beseitigt wird

Der Antrag der BIBS-Fraktion, den Schornstein der ehemaligen Stibiox-Firma nicht zu sprengen, sondern abzutragen, findet keine Mehrheit.
Hatte CDU-Bezirksbürgermeister Jürgen Wendt mehrfach das geplante Vorgehen der Stadt kritisiert und sogar in der Bezirksratssitzung für eine Abtragung und gegen die Sprengung des Schornsteins gestimmt, bringt die CDU-Stadtratsfraktion nun einen Änderungsantrag ein, der nur noch von einer “Beseitigung” des Schornsteins spricht, da die Belastung durch die Verwaltung als sehr gering festgestellt wurde.

Nach konstruktiver und zielführender Debatte kam der Planungs- und Umweltausschuss überein, dem Rat zu empfehlen, erst den verseuchten Boden abzutragen und anschließend über eine “Beseitigung” des Schornsteins zu entscheiden. Vor dieser Entscheidung soll eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden.

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 28.04.2010

In der Sitzung des Stadtbezirksrats 111 Wabe-Schunter am 20.04.2010 begründete die Verwaltung ihren Standpunkt in einer Mitteilung der Stadt, den Schornstein auf dem verseuchten Gelände der ehemaligen Stibiox-Firma am Hungerkamp 2 sprengen zu wollen. Der Planungs- und Umweltausschuss vom 10.03.2010 hatte einem Dringlichkeitsantrag von Bezirksbürgermeister Jürgen Wendt (CDU) zugestimmt, die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen auf dem Gelände zu prüfen, damit ein Höchstmaß an Schutzvorkehrungen für die Anwohner gewährleistet werden kann.

Der Stadtbezirksrat 111 beschloss mit nur einer Enthaltung, einem Dringlichkeitsantrag der Linken zuzustimmen, der – wie die BIBS-Fraktion im Planungs- und Umweltausschuss und Rat am 11.05.2010 – die gezielte Abtragung fordert.

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 14.04.2010

Nach Ansicht der Verwaltung habe sich nun erneut gezeigt, dass der Schornstein nach erneuter Beprobung keinerlei Belastungen durch Schwermetalle oder ähnliches aufweise. Die Sprengung sei nötig, um die Sanierungen bis Ende 2010 zum Abschluss zu bringen und abzurechnen, damit das Geld aus dem Konjunkturprogramm kommen könne. Die Abtragung des Schornsteins würde zu lange dauern, rund 65 000 Euro teurer als die Sprengung sein und mehr Staubaufwirbelungen verursachen.

In diesen Überlegungen der Stadt ist nicht berücksichtigt, dass der Schornstein bei einer Abtragung eingehaust werden könnte. Bei einer Sprengung würden die Trümmer auf den hochgradig verseuchten Boden des Geländes fallen. Das dieser verseucht ist, bestreitet auch die Stadt nicht. Des Weiteren wurden zwei Kernbohrungen im Schornstein durchgeführt. Diese seien “augenscheinlich unbelastet” gewesen.

Mitteilung der Stadt

 

Internet-Plattform für freie Plätze in der Kinderbetreuung

Die BIBS-Fraktion hat für den Jugendhilfeausschuss am 22.04.2010 beantragt, dass die Stadt auf ihren Internetseiten Auskunft über nicht belegte Plätze in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Schulkindbetreuung geben soll.

Der Jugendhilfeausschuss hat nun diese Anregung aufgenommen und die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung zu prüfen und das Ergebnis dem Fachausschuss in der ersten Sitzung nach der Sommerpause am 02.09.2010 vorzustellen.

Während der Sitzung hat BIBS-Ratsfrau Heiderose Wanzelius den Antrag dahingehend abgeändert, dass statt der beantragten sofortigen Einrichtung einer “Kinderbetreuungs-Platzbörse” die Verwaltung die Umsetzung einer “Internet-Plattform” prüfen möge. Damit konnte der Jugendhilfeausschuss den Prüfauftrag sogar einstimmig beschließen!

“Sollte die Stadt nach den Sommerferien die Internet-Plattform wirklich einrichten, wäre das eine erhebliche Erleichterung für Eltern, schnell und direkt diejenige Einrichtung zu kontaktieren, die über freie Plätze verfügt”, freut sich BIBS-Ratsfrau Heiderose Wanzelius über den Teilerfolg der BIBS-Fraktion. “Eine Buchung von Plätzen direkt über die Internet-Plattform halte ich dagegen für nicht sinnvoll. Eltern und Einrichtung müssen schon selbst sehen, ob sie zueinander passen.”

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 27.04.2010

Nach Ansicht der BIBS-Fraktion sollte eine Internet-Plattform gezielt darüber Auskunft geben, welche Einrichtung über freie Kapazitäten verfügt. Die suchenden Eltern müssten dann keine aufwendigen Eigenrecherchen mehr betreiben und bräuchten nicht selbst jede einzelne Einrichtung kontaktieren. Bislang gibt es keine zentrale Stelle, die Auskunft über freie Kapazitäten gibt, obwohl einmal pro Quartal die Auslastung bei sämtlichen Einrichtungen abgefragt wird. Im 1. Quartal 2010 belief sich die Auslastung im Krippen-, Kindergarten- und Schulkindbereich auf 99,1%, das entspricht 81 nicht belegten Plätzen. Im Anhang der Auslastungssituation für das 4. Quartal 2009 sind die Belegungen sogar pro Einrichtung aufgelistet. Diese Daten müssten nur noch auf den Internetseiten der Stadt eingepflegt werden.

Im Laufe eines Kindergartenjahres werden durch Zu- oder Wegzug immer wieder Plätze frei, oder Eltern möchten Plätze tauschen. Auch entgehen der Stadt durch die Nichtbelegung von Plätzen Einnahmen.

Die Internetauftritte der Städte Wolfsburg und Hannover stellen diese Informationen über freie Plätze in der Kinderbetreuung bereits zur Verfügung:

Kinderbetreuungsbörse online der Stadt Hannover
Kindertagesstätten-online der Stadt Wolfsburg

 

Integrationsausschuss am 21.04.2010

Was hat die Verwaltung nach dem Ratsbeschluss vom 16.02.2010 unternommen, um den Forderungen der Bürgermitglieder im Integrationsausschuss auf Bundesebene Geltung zu verschaffen? Der Rat hatte mit dem interfraktionellen Antrag von BIBS, FDP, Grünen und SPD beschlossen, dass die Stadt sich für eine Grundgesetzänderung einsetzen soll, die das Kommunalwahlrecht auch für Bürgerinnnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten möglich macht.

Resolution “Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten – Integration durch politische Beteiligung

In der Sitzung des Integrationsausschuss am 21.04.2010 antwortet die Verwaltung in einer Mitteilung an den Ausschuss, dass die Weiterleitung an das zuständige Bundesinnenministerium erfolgt ist. Eine Antwort des Ministeriums vom 16.04.2010 betont nochmals die notwendige Verfassungsänderung.

Schreiben des Oberbürgermeisters an den Bundesinnenminister
Antwort des Innenministeriums vom 16.04.2010

In der Mitteilung der Stadt wird allerdings nicht erwähnt, dass sich der Bundestag am 25.03.2010 (TOP 17) bereits mit Anträgen der SPD, der Linken und Grünen befasst hat, die die Grundgesetzänderung zur Einführung des Kommunalwahlrechts für alle BürgerInnen fordern. Die erforderliche Mehrheit fand sich leider nicht.

Die Bürgermitglieder im Integrationsausschuss fordern schon seit langem, dass sich auch Braunschweig für die Rechte von allen Migrantinnen und Migranten einsetzt. Die Stadt hatte mehrfach den Versuch unternommen, die Bürgermitglieder von ihrem Vorhaben abzubringen.

In zwei ablehnenden Antwortschreiben an das Ersuchen der Bürgermitglieder hatte Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann betont, das Anliegen sei nicht durch das Grundgesetz gedeckt: “Bei einer Erweiterung des Kommunalwahlrechts auf Nicht-EU-Ausländer würde die Souveränität des ‘Staatsvolkes’ der deutschen Staatsangehörigen beseitigt, indem an seine Stelle eine anders definierte Wählerschaft gesetzt würde.” “Somit bitte ich um Nachsicht, dass mir aus diesen Gründen eine Unterzeichnung Ihrer Resolution nicht möglich ist.”

Brief des Oberbürgermeisters vom 26.05.2009
Brief des Oberbürgermeisters vom 21.07.2009

Der Rat hatte nun mit der Annahme des interfraktionellen Antrags von BIBS, FDP, Grünen und SPD die Stadtverwaltung mit ihrem obersten Verwaltungsbeamten, Herrn Dr. Gert Hoffmann (CDU), damit beauftragt, die Resolution weiter zu leiten.

 

Keine Sprengung des Stibiox-Schornsteins!

Die BIBS-Fraktion hat für den Planungs- und Umweltausschuss am 28.04.2010 und für die Ratssitzung am 11.05.2010 beantragt, dass der Schornstein der ehemaligen Antimon-Rösterei am Hungerkamp 2 nicht gesprengt, sondern abgetragen wird. Bei einer Sprengung würden die Trümmer auf den mit Schwermetallen belasteten Boden fallen. Gesundheitsgefährdende Staubaufwirbelungen wären unvermeidbar.

BIBS-Antrag “Abtragung des Stibiox-Schornsteins

BIBS-Pressemitteilung vom 14.04.2010

Die Firma “Stibiox” hatte in den 80/90er Jahren Braunschweig einen Umweltsskandal erster Güte beschert. Die hochgradig mit Schwermetallen belastete Schlacke, durch die so genannte “Antimon-Röstung” entstanden, wurde auf angrenzenden Grundstücken und in Kleingärten verteilt.

Eine Bürgerinitiative “Stibiox” deckte die Vorfälle auf. Die in den 80er Jahren verfasste Dokumentation besitzt bis heute Gültigkeit, da das Gelände bis heute unverändert geblieben und nicht saniert wurde, weil die Stibiox-Firma 2001 insolvent und aufgelöst wurde.
Seit letztem Jahr ist das Grundstück in den Besitz der Stadt übergegangen und wird nun mit Geldern aus dem Konjunkturprogramm II saniert. Anschließend soll es nach Aussage der Stadt verkauft werden.

Dokumentation der Bürgerinitiative “Stibiox” aus den 1980er Jahren

Die Stadt begründet die Sprengung des Schornsteins nunmehr damit, dass eine Abtragung zu lange dauern würde. Wenn die Sanierung nicht bis Ende 2010 abgeschlossen werde, könne man das Geld nicht aus dem Konjunkturprogramm verwenden.

Für die BIBS-Fraktion ist dies nicht hinnehmbar. Durch eine Sprengung würden zwangsläufig die immer noch im Boden befindlichen Antimon-3-oxid-Rückstände aufgewirbelt. Antimon-3-oxid entsteht durch die Röstung von Antimon. Das wasserunlösliche Pulver steht im Verdacht, krebserregend zu sein.

BIBS-Fraktionsvorsitzende Heiderose Wanzelius hatte sich in den 80er/90er Jahren in der Bürgerinitiative “Stibiox” engagiert. Sie hat die Anwohner am Hungerkamp über die geplanten Sanierungsmaßnahmen informiert.

Im letzten Planungs- und Umweltausschuss am 10.03.2010 hatte Bezirksbürgermeister Jürgen Wendt (CDU) bereits einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, als er per Zufall von der geplanten Sprengung erfuhr.

 

Verkehrsführung Grasseler Strasse

Zukünftige Verkehrsführung der Grasseler Strasse

Im Planungs- und Umweltausschuss am 10.03.2010 hat die BIBS-Fraktion eine Dringlichkeitsanfrage zur künftigen Verkehrsführung der Grasseler Strasse gestellt: Welche Vereinbarungen wurden mit dem Landkreis Gifhorn über die zukünftige Verkehrsführung getroffen? Die Dringlichkeitsanfrage wurde vom Ausschuss angenommen, allerdings war die Verwaltung während der Sitzung nicht in der Lage, die Fragen zu beantworten und wird sie schriftlich nachreichen.

Im Planfeststellungsbeschluss zur geplanten Flughafenerweiterung heißt es: “Für die Durchführung der gesamten Baumaßnahme sind ca. 18-22 Monate zu veranschlagen, die sämtliche Arbeiten, z.B. auch die Baufeldfreimachung und die Rodung der Waldflächen, beinhalten. Ebenfalls soll auch die Verlegung der Grasseler Strasse in dieser Zeit erfolgen.”

Wenn die Grasseler Strasse gesperrt wird, müssen Auf- und Abstufungen von Straßen durchgeführt und auch Umwege durch den Landkreis Gifhorn ausgewiesen werden. Der Landkreis Gifhorn hatte nun in einer Einwendung zum Planfeststellungsbeschluss Bedingungen an die Umsetzung dieser Umstufungen geknüpft. Diese Bedingungen sollen dabei vor Baubeginn mit einer wirksamen Vereinbarung geklärt werden.

Die BIBS-Fraktion hat nun nach dem Sachstand der Verhandlungen bzw. bereits existierenden Vereinbarungen gefragt.

In diesem Zusammenhang hat die BIBS-Fraktion bereits am 19.02.2010 einen Antrag auf Akteneinsicht in das Verkehrskonzept um den Flughafen gestellt, der bis zum 15.03.2010 immer noch nicht genehmigt wurde.

 

Spaßbad: Fass ohne Boden

Die Stadt hat heute in einer Mitteilung zum Neubau eines Freizeit- und Erlebnisbades bekanntgegeben, dass sich die Eröffnung des Spaßbades verzögere. Die angestrebte Fertigstellung ist nun für das Frühjahr 2012 anvisiert.

Zudem sei es zu unerklärbaren Kostensteigerungen gekommen: Der Rat im Februar 2007 hatte das Spaßbad noch für rund 17 Mio. Euro beschlossen, nun kommt die Verwaltung bereits auf 26 Mio. Euro!

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion

2007 hatten sich 31.000 BürgerInnen in einem Bürgerbegehren gegen das Spaßbad und für den Erhalt ihrer Stadtteilbäder ausgesprochen. Durch einen Formfehler wurde das Verfahren damals für unzulässig erklärt.

In der Mitteilung der Stadt wird betont, dass Kostensteigerungen in Höhe von 3,1 Mio. Euro auf die Zeitverzögerung, verursacht durch das Bürgerbegehren zurückzuführen sind. Das ist schlichtweg falsch: Nach dem Baukostenindex des statistischen Bundesamtes wären bei einem halben Jahr Verzögerung 2007 1,1% der Baukosten als Erhöhung anrechenbar. Das ergäbe einen Betrag von 220.000 Euro!

Die BIBS-Fraktion fordert: Spaßbadpläne raus aus der Schublade und ab damit in den Papierkorb!

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Sprengung des Stibiox-Schornsteins gestoppt

Mit Empörung haben Bezirksbürgermeister Jürgen Wendt (CDU) und Ratsfrau Heiderose Wanzelius (BIBS) auf das Vorhaben der Stadt reagiert, den Schornstein auf dem Gelände der ehemaligen Stibiox-Firma zu sprengen.

Wendt bringt in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 10.03.2010 einen Dringlichkeitsantrag ein, der dafür sorgen soll, dass die Sanierungsmaßnahme so ausgeführt wird, dass für die Bevölkerung keine Gefahren vom kontaminierten Boden bzw. von der kontaminierten Bausubstanz ausgehen. Vor der Sprengung soll dem Stadtbezirksrat Wabe-Schunter und dem Planungs- und Umweltausschuss am 28.04.2010 das überarbeitete Sanierungskonzept detailliert vorgestellt werden.

Weder Stadtbezirksrat, er selbst als Bezirksbürgermeister noch der Planungs- und Umweltausschuss seien im Vorfeld informiert worden, so Wendt. BIBS-Fraktionsvorsitzende Heiderose Wanzelius, die das Gelände vor Jahren chemisch analysieren ließ, zeigte sich bestürzt über das Vorhaben: „In dem Boden befanden sich damals eklatant hohe Antimon- und Arsenwerte.“ Ihr war bekannt, dass die Firma ohne Filter die Schadstoffe durch den Schornstein in die Luft abgab. Anlass der Untersuchung war damals, dass Jugendliche, die in unmittelbarer Nähe wohnten, an aggressivem Krebs verstarben. Nachdem die volle Tragweite der Verseuchung durch die Aufdeckung ans Licht der Öffentlichkeit gebracht wurde, wurden umfangreiche Maßnahmen, wie z.B. Untersagung von Ernten in angrenzenden Gärten, Sperrung eines nahe gelegenen Wäldchens, nachträglicher Einbau eines Stahlrohres in den Schornstein etc. durchgeführt.

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion

Der Dringlichkeitsantrag wird angenommen und die Sprengung damit zunächst aufgeschoben.

Nach Aussage von Stadtbaurat Zwafelink existiere ein Gutachten, dass die Ungefährlichkeit einer Sprengung des Schornsteins offenbar belege. Dadurch, dass ein Stahlrohr aber erst nachträglich eingebaut wurde, das die weitere Verseuchung des Mauerwerks stoppen sollte, ist eine Gefährdung durch die geplante Sprengung nicht ausgeschlossen, da das Mauerwerk vor dem Einbau bereits kontaminiert wurde.

Die Firma Stibiox, die in den 90er Jahren in Braunschweig und Freiburg einen Umweltskandal verursacht hatte, hatte 2001 ihren Betrieb nach Insolvenz eingestellt. Das Gelände am Hungerkamp in Braunschweig ist mit Antimon-Rückständen belastet.
Am 22.09.2009 wurde der Rat in einer Mitteilung der Stadt darüber unterrichtet, dass die Stadt Braunschweig das Grundstück unentgeltlich übernimmt und für rund 1,6 Mio. Euro saniert.

 

Wölbäcker im Querumer Forst

Kulturdenkmale wie die Wölbäcker sind nach § 1 des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) “zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Im Rahmen des Zumutbaren sollen sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.”

Wölbäcker befinden sich auch in der Umgebung Hondelages, darunter auch auf Flächen, die für die geplante Flughafenerweiterung vorgesehen sind.

Im Planfeststellungsbeschluss zur Flughafenerweiterung heißt es: “Die Lage der Wölbäcker ist dem Landschaftsrahmenplan der Stadt Braunschweig und ergänzenden Informationen des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege entnommen, wobei die genauen Grenzen ohne eine detaillierte Vermessung nicht angegeben werden können (Punkt 21.3.7, S. 230).”

Diese im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (Punkt 4.8, S. 23) angefertigte Karte über die Lage der Denkmale war für die Planfeststellungsbehörde dabei offenbar nicht ausreichend.

Die BIBS-Fraktion fragt nun in einer Anfrage außerhalb von Sitzungen nach, inwieweit die denkmalgeschützten, frühmittalterlichen Hochäcker bei der geplanten Erweiterung des Flughafens Braunschweig – Wolfsburg berücksichtigt werden.

weitere Informationen über den geplanten Flughafenausbau

 

“Landebahnverlängerung nur auf 2100 Meter”

Weber: “Landebahnverlängerung auf 2100 Meter prüfen”

Der Oberbürgermeister hat sich in der Vergangenheit stets geweigert, eine weitere Stellungnahme zum geplanten Ausbau des Flughafens abzugeben. Nun wurde durch den Brief von Landesbischof Weber an die Flughafengesellschaft und VW der Druck der Öffentlichkeit offenbar zu groß.

In seinem Statement verkündet Dr. Gert Hoffmann kurz und knapp: “Die Entscheidung wird jetzt ohne Zögern und ohne Abstriche umgesetzt.”

Vor dem Hintergrund, dass das Thema Flughafenausbau die Menschen in der Region, insbesondere in den unmittelbar betroffenen Ortschaften in eklatanter Weise bewege, so Weber in seinem Brief, sprechen aus den Äußerungen des OBs nach Ansicht der BIBS-Fraktion eine Realitätsferne, die die Haltung vieler BürgerInnen schlichtweg ignoriert. Auch scheint die SPD im Rat der Stadt sich nicht auf die Forderungen ihres Ortvereins einzulassen, wenn sie in ihrer Reaktion auf den Weberbrief ebenso wie der OB betont, dass alle Argumente ohne Ausnahme bereits im Gerichtsverfahren gründlich überprüft wurden und somit die SPD-Stadtratsfraktion im Weberschen Kompromissvorschlag nur das Ziel erkennt, das geltende Planungsrecht zu unterlaufen. Die Forderung des SPD-Ortsvereins Bienrode-Waggum-Bevenrode nach einem Stopp der Flughafenerweiterung wird ignoriert.

Die BIBS-Fraktion ist der Ansicht, dass ein Oberbürgermeister vermitteln sollte statt zu spalten. Ein Oberbürgermeister muss die Sorgen und Ängste “seiner” BürgerInnen ernst nehmen und darf sich nicht nur auf Gerichtsurteile und vergangene Wahlkämpfe berufen, in denen alle Argumente und Fakten diskutiert worden seien. Auch die größte Oppositionspartei im Rat muss die Ansichten ihrer Basis Ernst nehmen und sich auf eine Linie einigen:
Viel zu lange wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Katz- und Mausspiel durch einige wenige Eingeweihte betrieben; das war weder der Sache noch der Demokratie förderlich.

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion

Im Brief von Landesbischof Weber bittet dieser, den von Prof. Bikker mit dem Piloten Henning Jenzen erarbeiteten Kompromissvorschlag zu berücksichtigen und zu bedenken. Der Vorschlag beinhaltet eine Verlängerung der Start- und Landebahn auf 2100 statt 2300 Meter. “Bei 200 Meter weniger Verlängerung könnte die Ostumfahrung auf den bisher gefällten 28 Hektar quasi mit erfolgen.”

Zudem wurde in diversen Stellungnahmen wiederholt betont, dass die bisher abgeholzten Waldflächen an anderer Stelle wieder aufgeforstet würden. Inwiefern die Stadt Wiederaufforstungen garantiert, ist spätestens seit der BIBS-Anfrage im Planungs- und Umweltausschuss vom 27.01.2010 klar geworden: Über die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen verhandelt die untere Umweltbehörde in Absprache mit der Flughafengesellschaft.

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion

Eine Garantie für Aufforstungen übernimmt die Stadt somit nicht, und das niedersächsische Naturschutzgesetz sieht die Möglichkeit von Ersatzzahlungen vor, wenn Aufforstungen nicht möglich oder unverhältnismäßig sind.

weitere Informationen

 

Kein Golfresort in Mascherode

Stadt: B-Plan-Verfahren wird nicht weiter verfolgt

Die BIBS-Fraktion hat in der Ratssitzung am 16.02.2010 eine Anfrage zum geplanten Golfresort in Mascherode gestellt.
Da Anfragen von Fraktionen in der Ratssitzung nur für eine Stunde beantwortet werden, wird diese Anfrage nicht mehr mündlich beantwortet, sondern schriftlich nachgereicht.

In Mascherode hat sich bereits eine neue Bürgerinitiative gegen das geplante Golfresort mit zwei Golfplätzen, Neubaugebieten und einem Luxushotel inmitten des Naturdenkmals “Spring-Quelle” gebildet. Landwirte sind offenbar nicht bereit, ihr fruchtbares Land zu verkaufen / zu verpachten. Auch wurde die mögliche Verkehrsführung kritisiert. Die BIBS-Fraktion fragt, wieviel Flächen dem Projektinitiator bereits zur Verfügung stehen, es erste Kontakte mit möglichen Betreibern eines Luxushotels gibt und wann eine detaillierte Gewässerplanung umgesetzt wird, um ein eventuelles Versiegen des Springs zu verhindern.

Schon in der Stellungnahme der Verwaltung wird klargestellt, dass die Stadt das Vorhaben nur als realistisch einschätzt, wenn die Finanzierung gesichert sei. Dies sei bisher nicht der Fall, und deshalb setze die Verwaltung das städtische B-Planverfahren zur Zeit nicht fort. Weiter wären technische Maßnahmen, die ein Versiegen der Spring-Quelle verhindern könnten, unter Umständen “sehr aufwändig”.

Parallel zur Ratssitzung informiert der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) im Bürgersaal Mascherode über das Raumordnungsverfahren (ROV).

Am 17.02.2010 erklärt Wirtschaftsdezernent Joachim Roth nun: “Da wir derzeit nicht Herr des Verfahrens sind, verfolgen wir das B-Plan-Verfahren daher derzeit auch nicht weiter.”

Eine geplante Wohnbauung komme nur in Verbindung mit Golfplatz und Golfhotel in Frage. Die vorgelegten Unterlagen entsprächen bisher nicht den Vorstellungen der Stadtverwaltung.

Am 26.02.2010 erklärt Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann, dass das Golfplatz-Projekt samt Hotel für die Stadt erledigt sei.

Die BIBS-Fraktion begrüßt den Vorstoß der Stadtverwaltung, kein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Viele Mascheroder Bürgerinnen und Bürger haben sich gegen die Realisierung ausgesprochen. Dass der Projektinitiator nicht in der Lage war, ein fundiertes und überzeugendes Konzept zu präsentieren, liegt an der generellen Unrealisierbarkeit eines Projekts in einem solchen Ausmaß. Zudem befindet sich das Naturdenkmal “Spring-Quelle” in dem vorgesehen Arreal, das von vielen Mascherodern seit jeher zur Naherholung und Entspannung genutzt wird.

Obwohl die Stadt das Projekt für erledigt hält, geht das Raumordnungsverfahren (ROV) des Zweckverbands Großraum Braunschweig (ZGB) weiter. Am 02.03.2010 wurde die zweite Infoveranstaltung des ZGBs abgehalten, da der Projektinitiator, der als einziger das ROV stoppen könnte, weiterhin von der Durchführbarkeit des Projekts überzeugt scheint. Die Kosten des Prüfverfahrens belaufen sich nach Aussage des kommissarischen Leiters Ulrich Kegel auf 25 000 Euro. Einwände gegen das geplante Golfresort konnten bis 23.03.2010 eingereicht werden.

Die BI Mascherode berät am 03.03.2010 das weitere Vorgehen.